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*** APRIL MAMIS 2011 ***

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Wann sag ichs meinem Arbeitgeber?

  • Profilfoto  sandraXXX
    Eintrag vom 09.09.2010 21:50
    Hallo ihr,
    ich habe da nochmal eine Frage: Wer von euch ist berufstätig und schlägt sich mit der Frage rum, wann ihrs eurem Arbeitgeber sagt?
    Ich glube, es wird ein großer Schreck für ihn und das Gespräch steht mir ziemlich fies bevor.

    Wie siehts bei euch aus? Ich möchte/muss auf jeden Fall recht schnell wieder arbeiten und habe ein bisschen Angst, dass man mir keine Teilzeit anbieten wird. Weiß jemand, ob der Arbeitgeber dazu während der Mutterschutzzeit verpflichtet ist? Und wie lange ist diese genau?

    Würde mich über Ratschläge und eure Meinungen sehr freuen.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 10.09.2010 09:23
    Die Überlegung beschäftigt mich auch schon seit Tagen. Da ich zu dem noch freiberuflich bin, also nicht Angestellt und kein Anspruch auf Mutterschutz etc. habe, hoffe ich nur, dass ich dann im Sommer nächsten Jahres wieder weiter arbeiten darf - sonst hab ich ein ernsthaftes Problem.
    Zum Glück ist mein "Chef" echt entspannt und ich denke, ich werde einfach am Montag mal Kuchen mitbringen und dann mit den Neuigkeiten rausrücken. Er muss ja auch planen können und bevor er jetzt einen riesen Auftrag annimmt und mich da mit einplant und ich dann ab März weg bin...
    Lieber früher als später!
    Antwort
  • Profilfoto  jovo
    Kommentar vom 10.09.2010 15:39
    ich denke auch, eher früher als später. Habe daher meinem Arbeitgeber schon jetzt (in der 7. Woche) Bescheid gesagt. Damit er versteht, dass ich einzelne Arbeiten nicht mehr machen möchte, um mich zu schonen. Da meine Fehlgeburt im letzten Jahr bekannt, ist, hat er auch sehr verständnisvoll reagiert. Im öffentlichen Dienst, in dem ich arbeite, ist das alles recht unproblematisch.

    EIn Anspruch auf Elternzeit besteht für drei Jahre. Während dieser Zeit darf der Arbeitnehmer bis zu 30 Stunden wöchentlich bei dem ursprünglichen Arbeitgeber, bei einem anderen oder selbstständig arbeiten. Der ursprüngliche Arbeitgeber kann das nicht ablehnen, es sei denn, dringende betriebliche Gründe sprechen dagegen. Das ist also keine Teilzeit im eigentlichen Sinne, funktioniert aber genauso. Das können übrigens beide Elternteile für jeweils 3 Jahre - auch parallel!
    Antwort
  • Profilfoto  sandraXXX
    Kommentar vom 11.09.2010 12:11
    Halo Jovo und Saaf,
    danke für die Infos. Ich möchte nämlich wirklich sehr gerne wieder ein paar Stunden arbeiten. Vor allem, um den Kontakt zu den anderen und die Arbeitserfahrung nicht ganz zu verlieren.

    Allerdings meinte meine Ärztin (da wir den Nackelfaltentest machen wollen – macht ihr das auch???), dass ich doch einfach den Test abwarten soll und dann beruhigt mit meinem Arbeitgeber sprechen sollte. Ich glaube leider nicht, dass die so begeistert sein werden. Aber Kuchen ist vielleicht eine hute Idee. Das besänftigt ihn vielleicht :-)

    Dann viel Glück, Saaf, und sag mal Bescheid, wie die Reaktion war. Bin gespannt!
    Antwort

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