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Dezember 2010 Mami´s

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Rund um das Mutterschaftsgeld

  • Profilfoto  binegraw
    Eintrag vom 28.06.2010 10:04
    Hallo,

    nachdem ich gemerkt hab, dass hier doch die ein oder andere Unsicherheit bzgl. des Mutterschaftsgeldes besteht, habe ich meine Antwort mal aus dem allgemeinen Artikelbaum rausgenommen und der Übersichtlichkeit wegen in ein extra Thema eingestellt.

    Die Mädels, die bei einer gesetzlichen KV versichert sich, brauchen sich eigentlich keine Gedanken zu machen. Die GKV zahlt Mutterschaftsgeld, welches vom Arbeitgeber aufgestockt wird, so dass in der Regel kein finanzieller Ausfall bzgl. des Festgehalts zu erwarten ist.

    Anders sieht es bei Privatversicherten aus. Ein Mutterschaftsgeld wird in der Regel nicht gezahlt. Einzig über die Krankentagegeldversicherung könnte man Leistungen erwarten. Leider enthalten die Allgemeinen Vertragsbedingungen in der Regel unter Einschränkung der Leistungspflicht folgende Klausel:"Keine Leistungspflicht besteht bei Arbeitsunfähigkeit
    [...]
    d) ausschließlich wegen Schwangerschaft, ferner
    wegen Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt
    und Entbindung;
    [...] "
    Es soll aber auch PKV geben, die 10% des Krankentagegelds zahlen.
    Wichtig ist daran zu denken, dass der Kassenbeitrag, anders als bei gesetzlich Versicherten, auch während des Mutterschutzes zu zahlen ist und ab Geburt auch für das Neugeborene zu entrichten ist.
    Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (z. B. privat krankenversicherte oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Frauen), erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt höchstens 210 Euro. Daneben bekommen auch die Privatversicherten den Arbeitgeberzuschuss.
    Antwort
  • Profilfoto  binegraw
    Kommentar vom 28.06.2010 10:07
    Mache PKV zahlen auch ein Übergangsgeld. Aber vorsicht, dieses kann an die Bedingung gebunden sein, dass die Versicherte einen gewissen Zeitraum (bei mir sind es drei Monate) nach der Geburt nachweißlich zu Hause bleibt.

    Viele Informationen sind übersichtlich in der Broschüre des Familienministeriums aufgezeigt: Mutterschutzgesetz - Leitfaden zum Mutterschutz (http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Mutterschutzgesetz,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf).
    Antwort
  • Profilfoto  binegraw
    Kommentar vom 06.09.2010 14:12
    Hab letzte woche dann auch noch die "freudige" Nachricht erhalten, dass man während des Bezugzeitraums des Elterngeldes vom Gesezgeber so gestellt wird, als ob man weiterhin die Versicherungspflichtgrenze einhält. Soll heißen, obwohl man bei einem vollen Jahr Elterngeldbezug max. 21.600 € zur Verfügung hat, wird man vom Gesetzgeber so gestellt als würde man z.B. 49.950 € (Grenze für 2010) verdienen. Dies bedeutet, dass man weiterhin privat versichert bleiben muss und nicht in die Gesetzliche wechseln kann. Was zur Folge hat, dass man von den max. 21.600 € den vollen Beitrag für die Privatversicherung zahlen muss. Wenn man darüberhinaus auch Versicherungsbeiträge für das Kind/ die Kinder entrichten muss, kann'S da ein bissel eng werden.
    Kommentar des Amtes: Also entweder sie gehen in Teilzeit (und wer versorgt mein Kind während der Teilszeit) oder sie werden arbeitslos (genial - vom Besserverdienenden zum Harz IV Empfänger). Ansonsten können sie halt keine Elternzeit nehmen (aha, und wer versorgt dann mein Kind?)
    Antwort

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