menü
Juni Mamas 2010

Zur neuesten Antwort

Elternzeit

  • Profilfoto  Schneewittchen87
    Eintrag vom 15.03.2010 15:21
    Ich hab mal wieder eine Frage an euch. Hab gelesen, dass man bis spätestens 7 Wochen vor der Entbindung seinen Arbeitgeber schriftlich über die Elternzeit unterrichtet haben muss.
    Wie formuliert man so ein Schreiben?
    Das erste Jahr bleib ich ganz daheim und im zweiten kann ich wahrscheinlich nur 50-60 % arbeiten, da ich schauen muss wer meine Kleine betreuen kann. Bei uns gibt es keine Kindergärten die Kinder unter 2 Jahren nehmen.
    Kann mir da vielleicht jemand helfen wie man sowas richtig schreibt?
    Antwort
  • Profilfoto  louis
    Kommentar vom 15.03.2010 15:50
    also ich weiß von meiner alten Arbeitskollegin, dass Ihr damals geraten worden ist, die maximale "Erziehungszeit" beim Arbeitgeber anzugeben. Du hast wohl immer den Anspruch früher wieder zu arbeiten, aber Du kannst nicht verlängern!
    Würde mich da mal bei fachkundiger Stelle beraten lassen, damit Du da nichts falsches schreibst und damit ins eigene Fleisch schneidest!!
    Antwort
  • Profilfoto  Schneewittchen87
    Kommentar vom 15.03.2010 15:57
    Ja, das habe ich auch schon gehört. Weiß nur irgendwie nicht wer bei mir im Geschäft für sowas zuständig ist damit ich fragen könnte.
    Unser Buchhalter kennt sich eigentlich in Personalfragen sehr gut aus...
    Antwort
  • Profilfoto  louis
    Kommentar vom 15.03.2010 16:46
    glaub da würd ich mal allgemein bei so ner Informationsstelle für Schwangere anfragen, gibts in jeder Stadt, reicht ja ein kurzes Telefonat! Meiner Kollegin hätte die von der Personalabteilung das mit der Verlängerung, bzw das das eben nicht möglich ist nicht gesagt und als meine Kollegin Sie dann konkret darauf ansprach hat Sie aber zugestimmt... wollte nämlich ein Jahr angeben und dann mal schauen, das wär ganz schön daneben gegangen!!!
    Antwort
  • Profilfoto  Bree
    Kommentar vom 15.03.2010 17:04
    Antrag auf Elternzeit



    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich beantrage Elternzeit zusammenhängend bis zum 15. 08. 2009, d.h. bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres unseres Kindes, geb. am 15. 08. 2007.

    (Geburtsurkunde liegt in Kopie bei)



    Freundliche Grüße


    so hab ich das damals geschrieben, die Teilzeit kannst Du besprechen, wenn Du wieder anfängst zu arbeiten, denn Anspruch darauf hast Du sicherlich........

    ...Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine Verringerung der Arbeitszeit, wenn er länger als 6 Monate in einem Betrieb beschäftigt ist, das Unternehmen mehr als 15 Beschäftigte (abzüglich der Auszubildenden) hat und keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.
    Antwort
  • Profilfoto  Schneewittchen87
    Kommentar vom 15.03.2010 17:10
    Hey danke Bree, das ist ja super!
    Ich weiß ja aber heute noch nicht wann meine Kleine zur Welt kommt und dieses Schriftstück soll spätestens 7 Wochen vor Entbindung eingereicht werden.

    Das man die Elternzeit nicht verlängern kann, wenn man mal was angegeben hat weiß ich, da meine Ausbilderin nach 8 Wochen wieder arbeiten kam und es total bereut hat und ändern wollte. Ging natürlich nicht.
    Daraufhin hat sie ihren Arbeitsvertrag von der Arbeitszeit her kürzen lassen.
    Das es aber auch andersrum geht, also volle Zeit beantragen und früher wieder anfangen, wusste ich nicht.

    Wie lange habt ihr denn vor daheim zu bleiben?
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 15.03.2010 17:43
    Ja bei mir ist alles ein bisschen Komplizierter da mein Vertrag ausgelaufen ist ... Hatte erst angefangen und dann kurze Zeit drauf erfahren das ich Schwanger bin darum wird mir der Vertag nicht Verlängert das heisst ich bin ab ende diesen Monats Arbeitslos 6 Wochen lang dann beginnt der Mutterschutz 17.05.2010 und dann läuft alles erst mal über die Kasse nach der Geburt werde ich mich Familien Versichern damit ich nicht länger auf den Staat angewiesen bin die zwingen einen nämlich auch mal gerne arbeiten zu gehen egal ob mann ein Baby zuhause hat oder nicht nach der elternzeit also dem einem Jahr wo mann das eltern Geld bekommen hat werde ich wahrscheinlich wieder arbeiten also wenn ich dann so schnell wieder arbeit finde ...

    Und dann passt meine Mama auf würde dann sowieso bis die kleine 3 ist und in den Kindergarten geht nur auf 400 Euro Basis arbeiten anders ist es eh nicht möglich will ja auch noch was von meinem Kind haben ... Wie ist eure Einstellung geht ihr dann wieder voll in euren Beruf zurück oder geht ihr dann auf Geringfügige Basis Arbeiten würde mich freuen wenn ihr mir mal schreibt ...
    Antwort
  • Profilfoto  Bree
    Kommentar vom 15.03.2010 17:43
    Du musst den Antrag bis spätestens 7 Wochen vor dem voraussichtl. ET abgeben. Kann ja nie einer vorhersagen, wann genau das Baby kommt.

    Ich werd sicherlich für 24 Monate Elterngeld beantragen, also 12 Monate auf zwei jahre verteilt. Wenn sich das lohnt... ich bin ja im Moment arbeitslos und hab nach der letzten Elternzeit nur 2 monate Vollzeit gearbeitet. Aber Kindergeld gibt´s schließlich auch noch, also werden wir somit gut über die Runden kommen. Dann möcht ich eine Teilzeitstelle, 4 -5 Stunden tgl. oder so. Mal schaun, ich lass das mal auf mich zukommen.
    Antwort
  • Profilfoto  Schneewittchen87
    Kommentar vom 15.03.2010 18:42
    @Bree: Ja eben das meinte ich ja. Es hat mich gewundert, dass du in deinem Schreiben das Geburtsdatum deiner Tochter angegeben hast, denn das weiß ich ja 7 Wochen vorher noch nicht, oder gibt man dann den voraussichtlichen ET an?

    Ich will wie gesagt auch ein Jahr daheim bleiben und anschließend je nach dem wie die Kinderbetreuung gewährt wird auf 50-60 % arbeiten.

    Meine Schwester arbeitet ja in der Elterngeldstelle und meinte ich soll auf jeden Fall versuchen 14 Monate Elterngeld zu bekommen, da mein Freund mit 5 Jahren sein Gehör verloren hat und somit nicht alleine für die Kinderbetreuung da sein kann. Schließlich hört er nicht, wenn die Kleine schreit oder irgendwas ist. Ist ja ein besonderer Grund den man in dem Antrag angeben kann. Mehr wie nein sagen können sie nicht. Ich werde das auf jeden Fall versuchen!
    Antwort
  • Profilfoto  Bree
    Kommentar vom 15.03.2010 20:02
    So, jetzt hab ich nochmal nachgelesen.... das ist nämlich ganz anders:
    Die Elternzeit beginnt ja nach dem Mutterschutz. Mutterschutz geht bis 8 Wochen nach der Geburt, somit hast Du diese Zeit auch noch zur Verfügung, um die Elternzeit beim Arbeitgeber zu beantragen. Also spätestens eine Woche vor Ende des Mutterschutzes. So war das bei mir.
    Antwort
  • Profilfoto  louis
    Kommentar vom 16.03.2010 09:45
    Also es ist doch so, dass "Elternzeit" also die 12+2Monate die man vom Staat Ersatzleistung für den Arbeitsausfall (67% des letzten Gehalts) erhält eine finanzielle Sache ist.
    Die "Erziehungszeit", also die Zeit bis zum 3.Geburtstag des Kindes, ist eine arbeitsrechtliche Angelegenheit! So lange muss einem der Arbeitsgeber die alte Stelle frei halten...
    Das eine hat mit dem anderen aber nichts zu tun!!!
    Das Elterngeld beantrage ich ja eben auch bei der jeweiligen "Elterngeldstelle" für Bayern, NRW etc. Dieses kann ich erst am Geburtstag des Kindes beantragen, weil ich dafür die Geburtsurkunde benötige!! Ebenfalls das Kindergeld...
    Die Anmeldung der Erziehungszeit muss eben mit dem Arbeitgeber sozusagen als Teil des Arbeitsvertrags spätestens 7Wochen vorher, da Du ja spätestens 6Wochen vorher in Mutterschutz gehst, geklärt sein! Ist aber nur ne interne Angelegenheit!
    Antwort
  • Profilfoto  Bree
    Kommentar vom 16.03.2010 13:48
    Louis, nein, so ist das nicht. Du musst sieben Wochen vor Antritt der Elternzeit bescheid geben, und die Elternzeit beginnt NACH der Mutterschutzfrist.
    Antwort
  • Profilfoto  louis
    Kommentar vom 16.03.2010 13:56
    ich hab mit der Elterngeldstelle doch mehrmals telefoniert!? wem soll ich denn da Bescheid geben? Muss denen ja den Geburtstermin übermitteln...
    Das es erst nach dem Mutterschutz beginnt ist richtig. Bzw man kann auch direkt das Elterngeld anfordern, aber dann bekommt man eben kein Mutterschutzgeld von der Krankenkasse...
    Antwort
  • Profilfoto  Bree
    Kommentar vom 16.03.2010 13:57
    Das hab ich noch gefunden:

    >Wann beginnt die Elternzeit§ 16 BEEG Inanspruchnahme der Elternzeit

    (1) 1Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. 2Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine angemessene kürzere Frist möglich. 3 Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes auf den Zeitraum nach Satz 1 angerechnet. 4Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub, werden die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes und die Zeit des Erholungsurlaubs auf den Zweijahreszeitraum nach Satz 1 angerechnet.


    Aber ich hab damals meine Elternzeit kurz NACH der Geburt meiner Tochter beantragt. Man soll ja auch eine Geburtsbescheinigung beilegen, woher soll man die nehmen, wenn das Baby noch nicht da ist?
    Antwort
  • Profilfoto  Bree
    Kommentar vom 16.03.2010 13:59
    Na dass das zwei verschiedene Dinge sind, Arbeitgeber und Elterngeldstelle, ist klar. Ich meinte nur, WANN denn die Elternzeit beginnt...
    Antwort
  • Profilfoto  louis
    Kommentar vom 16.03.2010 14:03
    ja sorry, jetzt hatt ich wiedern nicht richtig gelesen. Es war einfach leichter als die Elternzeit eben noch offiziell Erziehungszeit hieß, dann konnte man das auch nicht durcheinanderbringen!!!

    hier noch ein Link, damit wir uns alle nochmal weiterbilden können ;-)
    http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/publikationsliste,did=89272.html
    Antwort
  • Profilfoto  louis
    Kommentar vom 16.03.2010 14:06
    das ElternGELD kann man aber ja wirklich NACH der Geburt beantragen.
    Lustig in Bayern ist ja übrigens, dass je nach Datum des Geburtstags immer eine andere Stelle zuständig ist, das musst Dir mal geben! Auf sowas können nur Beamte kommen...
    Antwort
  • Profilfoto  Bree
    Kommentar vom 16.03.2010 14:07
    Ich hasse solche Themen ;) Man muss stundenlang suchen, bis man eine gescheite Antwort findet. Letztens hab ich bei der Eltergeldselle angerufen, weil ich wissen wollte, wie die das bei mir berechnen, wegen ALG 1 und vorher 2 Mon. Lohn und davor noch Elternzeit.... Da hatte ich eine Pappnase am Tel. die sich mit sich selber nicht auskannte, geschweige denn mit meinem komplizierten Problem ;(
    Antwort
  • Profilfoto  Bree
    Kommentar vom 16.03.2010 14:10
    Das Eltergeld MUSS man ja nach der geb. beantragen, oder? weil man ja den Geb.Termin und den Namen des Kindes angeben muss. Hab den Antrag schon ausgedruckt, nur noch keine Lust gehabt, die ganzen Zahlen aus meiner wirren Buchhaltung rauszusuchen... (Lohn etc.)
    Antwort
  • Profilfoto  Schneewittchen87
    Kommentar vom 16.03.2010 14:12
    Das ist ja das Schlimme! Die Beamten kennen sich meist selbst nicht mit ihren Bestimmungen aus und wissen gar nichts, wenn es mal einen Spezialfall gibt.
    Wird bei mir nicht anders sein wegen meinem Freund. Hat mich meine Schwester schon vorgewarnt, dass das ne Einzelfallentscheidung ist und wahrscheinlich 100 mal nachgefragt werden muss!
    Antwort
  • Profilfoto  Schneewittchen87
    Kommentar vom 16.03.2010 14:13
    Genau, das muss man alles nach der Geburt beantragen, da überall die Angaben vom Kind gemacht werden müssen.
    Meine Schwester hat mir auch gesagt, dass man von der Geburtsurkunde des Kindes extra mehrere Ausführungen bekommt und auf jeder Urkunde genau steht "Für Elterngeld", "Für Kindergeld" etc. Da kann man dann auch nix falsch machen.
    Antwort
  • Profilfoto  louis
    Kommentar vom 16.03.2010 14:16
    exakt. Zum Schluss würde man dann auch den Antrag an die falsche Dienststelle schicken, wg Datum ;-) das war ein Argument der Dame die ich am Telefon hatte!! Aber das mit Geburtsurkunde und Namen ist eben der eigentliche Grund...
    Die ElternZEIT geb ich mir ja Gott sei Dank selbst :-) ein Thema weniger an der Backe...

    wg Mutterschutzgeld machen wir es eben so, dass mein Mann die ersten 2Monate ElternGELD bezieht, da arbeitet er eh nicht so viel (auch selbständig) und danach 12Monate ich. Werd sicherlich versuchen bisschen was auf die Seite zu tun, damits länger reicht, aber ich beantrag nicht auf 24Monate - das Geld soll sich schon schön auf meinem Konto verzinsen!
    Antwort

Auf diesen Beitrag antworten

Um auf diesen Beitrag antworten zu können, musst du angemeldet sein. Bitte melde dich hier an.