Das Biopark-Siegel
Informationen rund um das Biopark-Siegel:
Wer darf das Biopark-Siegel tragen?
Das Biopark-Siegel dürfen Landwirtschaftsbetriebe, Verarbeiter und Händler tragen. Hierzu zählen Landwirte mit Tierhaltung, Milchproduktion, Kartoffel- und Getreideanbau, Obst-, Gemüse- und Pilzanzucht. Unter den Verarbeitern gibt es Fleischerfachgeschäfte, Mühlen, Bäckereien und Molkereien. Zu den Händlern zählen neben Geschäften auch Restaurants, Hotels und Catering-Unternehmen.
Um das Siegel zu bekommen, müssen alle Anforderungen des Vereins erfüllt werden. Diesen liegen die Standards der EU-Öko-Verordnung zugrunde, gehen aber an manchen Stellen darüber hinaus.
Vergabekriterien des Biopark-Siegels
- Die Richtlinien verlangen Auslauf, Weidegang und betriebseigenes Futter für alle Tiere
- Es wird die Schaffung von qualifizierten Arbeitsplätzen zur Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in strukturschwachen Gegenden gefördert
Kontrolliert werden die Betriebe mindestens einmal pro Jahr durch eine staatlich anerkannte EU-Öko-Kontrollstelle. Zusätzlich werden jährlich mindestens zehn Prozent der Betriebe unangemeldet einer Stichprobenkontrolle unterzogen. Beides mal wird überprüft, ob die Betriebe die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung, sowie die des Biopark-Siegels einhalten.
Ökologischer Wert |
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Vergabekriterien |
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Kontrollen |
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