Das deutsche Bio-Siegel
Das deutsche Bio-Siegel wurde 2001 vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) eingeführt. Es steht für ökologische Produktion in der Landwirtschaft, sowie eine artgerechte Tierhaltung und ökologische Produktion. Das deutsche Bio-Siegel ist mit den gleichen Vergabekriterien das Pendant zum EU-Bio-Siegel.
Informationen rund um das Bio-Siegel:
Wer darf das deutsche Bio-Siegel tragen?
Das deutsche Bio-Siegel dient der freiwilligen Kennzeichnung von Lebensmitteln, Produzenten und Verarbeitern, die nach Bio-Richtlinien wirtschaften. Zu den Lebensmitteln zählen Fleischprodukte, Milchprodukte, Eier, Salat, Obst, Getreide, Gewürze und Getränke. Zu den Verarbeitern zählen Metzgereien, Mühlen, Bäckereien, Molkereien, Weingüter, Destillerien und Schokoladehersteller.
Um das Siegel zu erhalten, müssen alle Richtlinien der EU-Öko-Verordnung erfüllt werden.
Vergabekriterien des deutschen Bio-Siegels
- Zutaten müssen zu mindestens 95 % aus ökologischer Landwirtschaft stammen
- Geschmacksverstärker, künstliche Aromen und Farbstoffe sind verboten
- Gentechnisch verändertes Futter ist verboten. Bei Verunreinigung ist ein Anteil von bis zu 0,9 % gentechnisch veränderter Organismen gestattet
- Der Einsatz von ionisierender Strahlung zur Konservierung ist verboten
- Verwendung von synthetischen Pflanzenschutzmitteln und mineralischen Düngemitteln ist verboten
- Massentierhaltung ist verboten. Für die Tierhaltung gelten Höchstzahlen, die sich an der Größe des Betriebes orientieren
- Tierantibiotika darf nur in begründeten Krankheitsfällen angewendet werden
- Der Einsatz von Nitritpökelsalz und Enzymen, sowie 40 Zusatzstoffen ist erlaubt
- Der Futterzukauf ist in bestimmtem Umfang erlaubt
- Weitestgehende Kreislaufwirtschaft unter Verwendung betriebseigener Mittel wie beispielsweise selbst angebaute, ökologische Futtermittel wird angestrebt
Erzeuger und Verarbeiter werden regelmäßig durch amtlich zugelassene, unabhängige Öko-Kontrollstellen mindestens einmal jährlich überprüft. Die Arbeit der Kontrollstellen wiederum wird staatlich kontrolliert. Dabei wird die jeweilige Kontrollstelle auf dem Siegel mit angegeben. Die Angabe findet der Käufer in Form eines Codes: „DE“ steht für eine Kontrollstelle in Deutschland, „BY“ steht für Bayern und die nachfolgende, dreistellige Zahlenkombination ist beispielsweise einem bestimmten Betrieb zugeordnet. Dieser Code zeigt, dass der Betrieb nach EU-Richtlinien arbeitet und kontrolliert wird.
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