Das Gäa-Siegel
Informationen rund um das Gäa-Siegel:
Wer darf das Gäa-Siegel tragen?
Vergeben wird das Label an Erzeuger, Verarbeiter und Handelsfirmen. Die Kriterien für die Vergabe setzen die Einhaltung der Standards des EU-Bio-Siegels voraus, gehen aber mit eigenen Richtlinien weit darüber hinaus.
Folgende Produkte dürfen das Gäa-Siegel tragen: Fisch, Bier, Backwaren, Brot, Milch, Milchprodukte, Eier, Obst, Gemüse, Eis, Saft, Wurst, Fleisch und Tee.
Zu den Verarbeitern zählen Konditoreien, Bäckereien, Metzgereien, Fischverarbeiter, Molkereien, Mühlen, Safthersteller und Brauereien.
Vergabekriterien des Gäa-Siegels
- Es sind nur Gesamtbetriebsumstellungen möglich – der ganze Betrieb muss ökologisch bewirtschaftet und darf nicht teilweise konventionell bewirtschaftet werden. Die Kulturen werden als ökologisch anerkannt, wenn auf den Flächen zwei Jahre nach den Gäa-Richtlinien gewirtschaftet wird
- Betriebsmittel müssen umwelt- und ressourcenschonend sein, damit es zu keiner Versalzung von Boden und Grundwasser kommt
- Der Zukauf von Dünger aus konventioneller Landwirtschaft ist verboten
- Tierfutter muss zu mindestens 60% aus eigenem Anbau stammen oder von anderen Betrieben zugekauft werden, die nach den Gäa-Richtlinien wirtschaften
- Kühe dürfen nur in genehmigten Ausnahmefällen enthornt werden
Das Gäa-Siegel wird durch konsequente und unabhängige Kontrolleure überprüft. Zu den jährlichen EU-Biokontrollen erfolgen zusätzlich jedes Jahr Betriebsbesuche durch Gäa-Mitarbeiter. Bei mindestens zehn Prozent aller Gäa-Erzeuger, Verarbeiter, Hersteller und Händler werden zudem auch unangekündigte Kontrollen durchgeführt.
Um sicher zu gehen, dass keine Einzelinteressen die Entscheidung über die Zertifizierung beeinflussen, kommen die Mitglieder der Anerkennungskommission aus verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise dem Verbraucherschutz, der Erzeugung, der Verarbeitung und dem Handel.
Ökologischer Wert |
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Vergabekriterien |
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