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Siegel im Überblick

Das Gäa-Siegel

Gäa Siegel
Die Gäa ist ein Anbauverband von Landwirten, Verarbeitern und Handelsfirmen. Gegründet wurde er 1989 in der DDR, weshalb noch heute der Schwerpunkt auf den neuen Bundesländern liegt. Aber auch die westlichen Bundesländer und Nachbarländer, wie Südtirol, Polen und die Niederlande gehören zum Verband.

Wer darf das Gäa-Siegel tragen?

Vergeben wird das Label an Erzeuger, Verarbeiter und Handelsfirmen. Die Kriterien für die Vergabe setzen die Einhaltung der Standards des EU-Bio-Siegels voraus, gehen aber mit eigenen Richtlinien weit darüber hinaus.

Folgende Produkte dürfen das Gäa-Siegel tragen: Fisch, Bier, Backwaren, Brot, Milch, Milchprodukte, Eier, Obst, Gemüse, Eis, Saft, Wurst, Fleisch und Tee.

Zu den Verarbeitern zählen Konditoreien, Bäckereien, Metzgereien, Fischverarbeiter, Molkereien, Mühlen, Safthersteller und Brauereien.

Vergabekriterien des Gäa-Siegels

  • Es sind nur Gesamtbetriebsumstellungen möglich – der ganze Betrieb muss ökologisch bewirtschaftet und darf nicht teilweise konventionell bewirtschaftet werden. Die Kulturen werden als ökologisch anerkannt, wenn auf den Flächen zwei Jahre nach den Gäa-Richtlinien gewirtschaftet wird
  • Betriebsmittel müssen umwelt- und ressourcenschonend sein, damit es zu keiner Versalzung von Boden und Grundwasser kommt
  • Der Zukauf von Dünger aus konventioneller Landwirtschaft ist verboten
  • Tierfutter muss zu mindestens 60% aus eigenem Anbau stammen oder von anderen Betrieben zugekauft werden, die nach den Gäa-Richtlinien wirtschaften
  • Kühe dürfen nur in genehmigten Ausnahmefällen enthornt werden

Wie wird die Einhaltung kontrolliert?

Das Gäa-Siegel wird durch konsequente und unabhängige Kontrolleure überprüft. Zu den jährlichen EU-Biokontrollen erfolgen zusätzlich jedes Jahr Betriebsbesuche durch Gäa-Mitarbeiter. Bei mindestens zehn Prozent aller Gäa-Erzeuger, Verarbeiter, Hersteller und Händler werden zudem auch unangekündigte Kontrollen durchgeführt.

Um sicher zu gehen, dass keine Einzelinteressen die Entscheidung über die Zertifizierung beeinflussen, kommen die Mitglieder der Anerkennungskommission aus verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise dem Verbraucherschutz, der Erzeugung, der Verarbeitung und dem Handel.

Alles auf einen Blick

Ökologischer Wert
Vergabekriterien
Kontrollen

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