Das Neuland-Siegel
Informationen rund um Neuland:
Wer darf das Neuland-Siegel tragen?
Vergeben wird das Neuland-Siegel an:
- Höfe, die nach Neuland-Richtlinien produzieren
- Hofläden, die Neuland-Produkte vertreiben
- Fleischereien, die Neuland-Fleisch verkaufen
Lammfleisch, Schweinefleisch, Rindfleisch, Geflügel und Eier können mit dem Neuland-Siegel ausgezeichnet werden.
Vergabekriterien des Neuland-Siegels
- Allen Tieren muss ein ganzjähriger Auslauf im Freien zu Verfügung stehen – eine Anbindung der Tiere ist nicht erlaubt
- Erlaubt sind nur heimische Futtermittel — der Import von Futtermitteln ist verboten. Auch tierische Futtermittel, wie zum Beispiel Fisch- oder Tiermehl sind verboten
- Die Gabe von Antibiotika oder anderen Leistungsförderern in der Tierfütterung ist verboten
- Gentechnisch veränderte Organismen dürfen weder in der Züchtung noch in der Fütterung eingesetzt werden
- Eine Teilumstellung des Betriebes ist verboten. Bei einer Umstellung nach Neuland-Richtlinien muss der gesamte Betrieb den Richtlinien angepasst werden
- Kühe dürfen nur in bestimmten Fällen enthornt werden. Neuland muss jede Enthornung einzeln genehmigen
Wie wird die Einhaltung kontrolliert?
Kontrolliert wird das Neuland-Siegel durch mindestens einmal jährlich stattfindende, unangemeldete Kontrollen. Diese überprüfen die Einhaltung der Neuland-Richtlinien und der EU-Öko-Verordnung. Durchgeführt werden sie von der Gesellschaft für Ressourcenschutz (GfRS). Des Weiteren gibt es regelmäßige Futtermittelproben, Salmonellen-Monitoring, pH-Wert- und Temperaturmessungen, um die Qualität der Produkte zu gewährleisten.
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Vergabekrieterien |
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Kontrollen |
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