Das Ohne Gentechnik-Siegel
Informationen rund um das Ohne Gentechnik-Siegel:
Wer darf das Ohne Gentechnik-Siegel tragen?
Jedes Unternehmen kann dem Verband beitreten und alle Lebensmittel pflanzlicher oder tierischer Herkunft können mit dem Siegel versehen werden. Hierfür müssen die Unternehmen glaubhaft darstellen, dass ihre Produkte die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Folgende Lebensmittel können mit dem Ohne Gentechnik-Siegel versehen werden: Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Eier, Gemüse, Getreide, Honig, Gewürze, Öl, Kaffee, Getränke, sowie Futtermittel für Tiere.
Vergabekriterien des Ohne Gentechnik-Siegels
- Um Milch mit dem Siegel „Ohne Gentechnik“ versehen zu können, muss das Futter von Kühen drei Monate vorher frei von gentechnisch veränderten Organismen sein
- Um Schweinefleisch mit dem Siegel „Ohne Gentechnik“ versehen zu können, muss das Futter der Schweine vier Monate vor der Schlachtung frei von gentechnisch veränderten Organismen sein
- Um Eier mit dem Siegel „Ohne Gentechnik“ versehen zu können, muss das Futter der Hühner sechs Wochen vorher frei von gentechnisch veränderten Organismen sein
- Für alle Lebensmittel außer Milch, Fleisch und Eier gilt ein Grenzwert von 0,1 %für zufällig entstandene oder nicht vermeidbare Verunreinigungen mit Gentechni
Wie wird die Einhaltung kontrolliert?
Das Ohne Gentechnik-Siegel wird regelmäßig im Rahmen der Lebensmittelüberwachung kontrolliert. Zum einen werden Dokumente geprüft, um nach gentechnisch veränderten Organismen in Futtermitteln zu suchen. Zum anderen werden Proben der Futtermittel bei Herstellern, Importeuren und Landwirten genommen. Diese können stichprobenartig, als auch bei konkreten Verdachtsfällen erfolgen.
Ökologischer Wert |
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Vergabekrieterien |
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Kontrollen |
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