Das Regionalfenster
Der Trägerverein „Regionalfenster e.V.“ hat Mitglieder aus den Bereichen Lebensmittelerzeugung, -verarbeitung und -handel, dem ökologischen Landbau sowie einem Beirat aus Ministerien, Verbraucherschutz und Wissenschaft.
Informationen rund um das Regionalfenster:
Wer darf das Regionalfenster tragen?
Das Regionalfenster dürfen alle Lebensmittel tragen, die ihre Hauptzutaten aus der Region beziehen. Jedoch muss die Region eindeutig nachvollziehbar sein, dies kann ein Landkreis, eine Region, ein Bundesland oder ein bestimmter Radius sein.
Es gilt zu beachten, dass durch das Regionalfenster keine Aussagen über die Qualität des Produktes oder seine Herstellungsweise gemacht wird. Es dient lediglich zur Information der regionalen Herkunft. Des Weiteren kann jeder Lizenznehmer seine Region selbst definieren, wodurch eine Region unterschiedliche Dimensionen haben kann.
Vergabekriterien des Regionalfensters
- Die Hauptzutat muss zu 100 % aus der definierten Region stammen. Apfelsaft aus dem Odenwald muss beispielsweise Äpfel enthalten, die zu 100 % aus dem Odenwald stammen
- Beträgt die Hauptzutat weniger als 50 % regionaler Produkte, müssen alle weiteren Zutaten jeweils aus der Region kommen, sodass 51 % des gesamten Produktes aus der Region kommen
Wie wird die Einhaltung kontrolliert?
Die Kontrollen zur Einhaltung der Richtlinien finden jährlich durch Zertifizierungsunternehmen statt. Bei zehn Prozent der Lizenznehmer werden des Weiteren unangekündigte Stichprobenkontrollen durchgeführt. Das Zertifizierungsunternehmen wird auf dem Regionalfenster angegeben. Ein dreistufiges Kontrollsystem gewährleistet die Richtigkeit der Angaben zu Region, Zutaten und Ort der Verarbeitung. Außerdem unterliegt der Lizenznehmer einer strengen Dokumentationspflicht.
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