Das GOTS-Siegel
Informationen rund um das GOTS-Siegel:
Wer wird mit dem GOTS zertifiziert?
Bekleidung und Schuhe können nur mit dem GOTS-Siegel ausgezeichnet werden, wenn die Richtlinien im ganzen Produktionsprozess berücksichtig wurden. Das GOTS-Siegel ist in zwei Kennzeichnungsstufen unterteilt, die unterschiedliche Mindestanteile aus kontrolliert biologischem Anbau enthalten.
„organic“ & „organic – in Umstellung“: mindestens 95 % der enthaltenen Fasern müssen aus kontrolliert biologischem Anbau/Tierhaltung stammen oder aus Anbau, der gerade auf biologischen Anbau umgestellt wird. Bis zu fünf Prozent der enthaltenen Fasern dürfen aus konventionell erzeugten Fasern sein.
„made with organic“ & „made with organic – in Umstellung“: mindestens 70 % der enthaltenen Fasern müssen aus kontrolliert biologischem Anbau/ Tierhaltung stammen oder aus Anbau, der gerade auf biologisch umgestellt wird. Bis zu 30 % der enthaltenen Fasern dürfen aus konventioneller Erzeugung stammen – maximal zehn Prozent dürfen Chemiefasern sein.
Vergabekriterien des GOTS-Siegels
- Für alle eingesetzten Fasern und Garne müssen gültige Zertifizierungen nach kontrolliert ökologischen Kriterien vorliegen
- Alle Unternehmen müssen ein schriftliches Konzept zum Thema „betriebliches Umweltmanagement“ nachweisen. Darin enthalten sind Strategien zur Reduzierung von Abfall, zur Überprüfung der Leistung sowie eine angemessene und minimale Nutzung von Chemikalien und deren ordnungsgemäße Entsorgung
- Alle Betriebe müssen Strategien zur sozialen Verantwortung mit entsprechenden Sozialstandards nachweisen, wie beispielsweise das Verbot von Zwangsarbeit, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Verbot von Kinderarbeit und Lohnmanagement
- Der Einsatz genetisch veränderter Organismen, einschließlich ihrer Enzyme ist verboten
- Der Einsatz von Nanosilberpartikeln, die eine antibakterielle Wirkung haben, ist verboten
- Der Einsatz von toxischen Schwermetallen, aromatischen Lösungsmitteln und Formaldehyd, die Kleidung veredelt und knitterfrei halten, ist verboten
Wie wird die Einhaltung kontrolliert?
Alle Importeure, Exporteure, Verarbeitungs-, Konfektions- und Handelsbetriebe sowie die Endverpacker müssen sich ein Mal pro Jahr einer Vor-Ort-Inspektion unterziehen. Dabei werden die Bio-Fasern zurückverfolgt, alle verwendeten Materialien beurteilt sowie das Umweltmanagement und das Abwasseraufbereitungssystem überprüft. Außerdem wird die Einhaltung der sozialen Mindestkriterien überprüft. Zusätzlich finden unangekündigte Kontrollen statt, vor allem wenn Auffälligkeiten auftreten, bei denen gültige Betriebszertifizierungen vorgewiesen werden müssen.
Ökologischer Wert |
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Vergabekriterien |
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Kontrollen |
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