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Siegel im Überblick

IVN & IVN Best

Die IVN Siegel
Vergeben wird das IVN-Siegel durch den Internationalen Verband der Naturtextilwirtschaft e.V. (IVN). Das Siegel kennzeichnet Naturtextilien und Naturleder mit den derzeit höchsten Ansprüchen an textile Ökologie. Dabei wird die ganze Produktionskette in ökologischer und sozialverantwortlicher Hinsicht berücksichtigt.

Wer darf die IVN-Siegel tragen?

Mit dem IVN-Siegel werden Textilien und Leder ausgezeichnet. Dabei darf ein Endprodukt nur gekennzeichnet werden, wenn alle Stufen der Prozesskette die Richtlinien, sowie die Sozialkriterien der IVN einhalten.

Textilien, die mit dem IVN Best-Siegel ausgezeichnet sind, müssen mindestens 95 % Naturfasern aus kontrolliert biologischem Anbau enthalten. Höchstens fünf Prozent synthetische Fasern dürfen bei Bündchen oder Spitze verwendet werden.

Leder, das mit dem IVN Naturleder-Siegel ausgezeichnet wird, muss von Tieren stammen, die vorwiegend zur Fleischgewinnung gehalten werden. Leder von wildlebenden oder vom Aussterben bedrohten Tieren ist verboten.

Vergabekriterien der IVN-Siegel

  • Jedes Unternehmen muss Umweltrichtlinien aufstellen, die darlegen, wie der Abfall und die Umweltauswirkungen in der Produktion verringert werden sollen
  • Der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen ist verboten
  • Alle Verarbeitungsstufen müssen über eine zweistufige Kläranlage verfügen – Sedimentierung, Temperatur, pH-Wert, Kupfergehalt und der chemische Sauerstoffbedarf des Abwassers muss gemessen und überwacht werden
  • Farbstoffe müssen schwermetallfrei und der EU-Verordnung entsprechen – bevorzugt wird die Verwendung von Pflanzenfarbstoffen
  • Es dürfen keine Substanzen verwendet werden, die Krebs erzeugen, Erbgut schädigen, Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen und einem ungeborenen Kind schaden
  • Der Einsatz von Chrom, Brom, Chlor und Fluor ist verboten
  • Der Einsatz von toxischen Schwermetallen und Formaldehyd, die Kleidung veredeln und knitterfrei halten, ist verboten

Kriterien für das IVN Best-Siegel

  • Beim Verarbeiten der Garne dürfen keine Mineralöle, Polyolester, Silikone, Emulgatoren, Antistatika und Tenside verwendet werden
  • Stoffe dürfen nur mit Sauerstoff gebleicht werden – verboten sind Chlor, Wasserstoffperoxid und Natronlauge
  • Die fertigen Produkte müssen so gelagert und transportiert werden, dass sie nicht mit konventionell hergestellten Produkten und anderen unzulässigen Substanzen verunreinigt werden
  • Die Textilien müssen folgende Qualitätskriterien einhalten: Reibechtheit, Schweißechtheit, Lichtechtheit, Einlaufwerte, Waschechtheit und besonders wichtig für Babybekleidung: die Speichelechtheit

Kriterien für das IVN Naturleder-Siegel

  • Die eingesetzten Chemikalien entsprechen Vorgaben
  • Die Häute werden pflanzlich durch Kühlen und Salzen gegerbt – der Einsatz von Chrom ist verboten. Aluminium, Zirkonium oder Titan sind nur als Teilgerbung möglich und müssen die vorgegebenen Grenzwerte einhalten
  • Verwendung von lösungsmittelhaltigen Beschichtungen ist verboten

Wie wird die Einhaltung kontrolliert?

Unabhängige Zertifizierungsstellen besuchen jedes Jahr alle Betriebe, die an der Wertschöpfungskette des Produktes beteiligt sind und vergeben nach den positiven Ergebnissen das Siegel für ein weiteres Jahr. Zusätzlich finden unangekündigte Kontrollen statt.

Alles auf einen Blick

Ökologischer Wert
Vergabekriterien
Kontrollen

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