Der Blaue Engel
Informationen rund um der Blaue Engel:
Wer darf das Siegel tragen?
Derzeit gibt es vier verschiedene Produktgruppen, unterteilt nach folgenden Schutzzielen: Klimaschutz, Ressourcenschutz, Gesundheitsschutz und Wasserschutz. Das Umweltzeichen erhalten nur solche Produkte, die im Vergleich zu anderen Produkten mit dem gleichen Gebrauchszweck besonders umweltfreundlich sind. Das Umweltzeichen ist kostenpflichtig und muss vom Hersteller erneut beantragt werden, wenn sich die Materialien oder die Herstellung ändern.
Der Blaue Engel Vergabekriterien:
- Kriterien für das Umweltzeichen „Klimaschutz“: die Geräte dürfen nur wenig Energie verbrauchen (Energieeffizienzklasse A+++) und müssen leicht zu reparieren und recycelbar sein
- Kriterien für das Umweltzeichen „Ressourcenschutz“: Schwermetalle wie Cadmium und Quecksilber müssen vermieden, Altpapier verwendet, Erdölverbrauch vermindert, Plastik recycelt und der Wasserverbrauch minimal gehalten werden
- Kriterien für das Umweltzeichen „Umwelt und Gesundheit“: Materialien dürfen nur wenig Schadstoffe ausdünsten, Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft muss gefördert werden, Produkte dürfen nur wenig Lösemittel, Weichmacher und Formaldehyd enthalten
Die Vergabe des Umweltzeichens „Der Blaue Engel“ erfolgt durch eine Jury, in der sich 15 ehrenamtliche, weisungsfreie und unparteiische Mitglieder befinden. 13 dieser Mitglieder bestehen aus mindestens einem Vertreter aller gesellschaftlich relevanten Gruppen. Die anderen zwei sind Vertreter der Landesumweltministerien.
Jede Person kann beim Umweltbundesamt Neuvorschläge einreichen – allerdings nur mit einer ausführlichen Begründung, warum sich das Produkt erheblich von anderen in seinen Umwelteigenschaften abhebt. Dies muss nachvollziehbar belegt sein.
Ökologischer Wert |
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Vergabekriterien |
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Kontrollen |
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- Übersicht: Alle Infos rund ums Baby
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