Ab wann sollte man eine Hebamme kontaktieren? Was tut eine ...
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Kommentar verfassenHebamme und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
Hebamme & Bloggerin
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Geburtsvorbereitung & Wochenbettbetreuung
Wochenbettbetreuung & Ernährungsberatung
Hebamme & Autorin
Frage vom 24.04.2000
Sie können z.B. abwechselnd die Vorsorgeuntersuchungen in der
Schwangerschaft von einem Frauenarzt und von einer Hebamme durchführen
lassen.
Eine Hebamme ist zuständig für u.a. folgende Tätigkeiten: Aufklärung,
Beratung in Sachen Familienplanung, Feststellung der Schwangerschaft und
Begleitung der Schwangeren bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft -
Durchführung von notwendigen Untersuchungen, Festellung von
Risikoschwangerschaften, Vorbereitung auf die Elternschaft, umfassende
Vorbereitung auf die Geburt einschließlich Beratung in Fragen Hygiene und
Ernährung, Betreuung der Gebärenden unter der Geburt, Überwachung des Fötus,
Durchführung von Normalgeburten und falls erforderlich von
Scheidendammschnitten, Erkennung von Anomalien von Mutter und/oder Kind, die
das Eingreifen eines Arztes erforderlich machen, Untersuchung, Überwachung
und Pflege des Neugeborenen in den ersten zehn Lebenstagen und falls
erforderlich auch darüber hinaus inklusive Blutentnahme für Screening
Untersuchungen, ggf. Reanimation des Neugeborenen, Pflege der Wöchnerin in
den ersten zehn Tagen nach der Geburt sowie Beratung über die Pflege des
Neugeborenen.
Ein Arzt ist verpflichtet,zur Geburt eine Hebamme hinzuziehen.
Eine Geburt ist ein natürlicher Vorgang, welcher, wenn ein
komplikationsloser Verlauf besteht, natürlich auch ohne Hilfe einer Hebamme
erfolgen kann- sprich, die Frau gebärt ihr Kind aus eigener Kraft- was Frau
eigentlich auch in Anwesenheit einer Hebamme macht- die Hebamme begleitet
die Geburt.
Wenn die Chemie zwischen Hebamme und Frau nicht paßt, so wäre es u.U.
günstig, wenn möglich, die Hebamme zu wechseln-je nach Ausmaß der
>Unstimmigkeiten>.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort vom 02.05.2000