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Themenbereich: Schwangerschaft allgemein

Ich bin 35 Jahre alt und werde demnächst als Berufsanfänger...

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Ich bin 35 Jahre alt und werde demnächst als Berufsanfängerin in eine neue Tätigkeit einsteigen. Vor 5 Monaten hatte ich eine Fehlgeburt und möchte bald wieder schwanger werden, d.h. ich bin sehr ungeduldig und kann es eigentlich kaum noch abwarten, gerade auch weil ich grosse Ängste habe, es könnte nicht nocheinmal klappen. Frage 1: Wie lange sollte man warten nach einer Fehlgeburt?
2: Und was passiert, wenn ich während der Probezeit (6 Monate) schwanger werde, kann ich gekündigt werden, steht mir Mutterschutz zu? Aufgrund meines Alters fällt es mir ehrlich gesagt schwer, weitere 6
Monate zu warten. Andererseits ist es heutzutage auch schwierig genug, einen festen und zudem unbefristeten Job zu bekommen, wie es meiner wäre.

Frage vom 22.11.1999

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Hebamme
Leider schreiben Sie nicht, in der wievielten Woche Sie schwanger waren, als Sie die Fehlgeburt hatten. Wenn Sie sich erst in den ersten Monaten der Schwangerschaft befunden haben, können Sie schon nach einigen Wochen wieder versuchen schwanger zu werden. Die Empfehlungen, wielange man mit einer neuen Schwangerschaft warten sollte sind unterschiedlich: die meisten raten eine Pause von drei bis sechs Monaten an. Meiner Meinung nach können Sie also durchaus schon wieder versuchen, erneut schwanger zu werden. Da mir aber die genaueren medizinischen Hintergrundinformationen zu Ihrem "Fall" fehlen, kann ich Ihnen da keine Empfehlung geben. Sie sollten meines Erachtens nach aber in jedem Fall solange warten, bis Sie die Fehlgeburt ganz verarbeitet werden. Erst dann ist Ihr Körper auch wieder bereit für eine neue Schwangerschaft. Doch nun zu Ihrer zweiten Frage: Sie sind als Arbeitnehmerin verpflichtet Ihren Arbeitgeber von einer Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen, sobald Sie es selber wissen. Es gibt aber durchaus Frauen, die erst im dritten oder vierten Monat von der Schwangerschaft erfahren und es natürlich auch erst dann Ihrem Arbeitgeber mitteilen können. Falls Sie in der Probezeit schwanger werden sollten und es auch sofort bemerken und Ihrem Arbeitgeber mitteilen, kann dieser Sie dennoch kündigen. Erst bei einer Festanstellung gibt es ein Kündigungsschutz
in der Schwangerschaft. In der Probezeit besteht allerdings die Möglichkeit von beiden Seiten grundlos zu kündigen, d.h. Ihr Arbeitgeber kann Sie dann trotz der Schwangerschaft kündigen, er braucht dafür auch keinen Grund anzugeben.Ob Sie sich entscheiden, lieber jetzt schon versuchen schwanger zu werden, oder noch sechs Monate zu warten, sollten Sie zusammen mit Ihrem Partner entscheiden.
(Natürlich sollte auch der medizinische Hintergrund abgeklärt werden, da bei einer frühen oder späten Fehlgeburt und den verschiedenen möglichen Komplikationen dabei anders entschieden werden muß.) Dabei sollten Sie aber in jedem Fall bedenken, daß Ihre Jobchancen als Mutter wesentlich geringer sind als ohne Kind. Andererseits kann es durchaus sein, daß es etwas dauert bevor Sie nochmals schwanger werden. Nicht nur wegen Ihres Alters sondern auch wegen den ganz normalen Lebensumständen in denen Sie sich befinden. (Schließlich werden auch Zwanzigjährige nicht "einfach so" schwanger.) Die Entscheidung liegt da ganz bei Ihnen!

Antwort vom 24.11.1999


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