Hallo Stefanie Barreto-Nunes, Sie arbeiten in einem Geburts...
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Sie arbeiten in einem Geburtshaus. Ich möchte in einem solchen entbinden und habe bei der GEK den Kostenvoranschlag eingeschickt. Warum ist die GEK immer noch nicht bereit die Kosten für eine Entbindung in "anderen Einrichtungen" (§ 197 RVO) zu übernehmen?
Frage vom 14.10.2000
Antwort vom 18.10.2000