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Themenbereich: Stillen allgemein

Stuhlgang Stillkind: Mein Sohn, 12 Wochen alt, hat seit ein...

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Stuhlgang Stillkind: Mein Sohn, 12 Wochen alt, hat seit einiger Zeit nur alle 5 - 6 Tage Stuhlgang. Ich weiß, daß das im Bereich des Normalen ist, aber ich merke, daß ihn das quält. Er drückt sehr oft, stöhnt unheimlich, vor allem Abends und Nachts, und wenn er Stuhlgang hatte, schläft er an dem Tag deutlich ruhiger und länger. Wie kann ich den Stuhlgang beschleunigen? Fencheltee verweigert er rigoros, auch versüßt mit Honig, und Gymnastig und Bauchmassage machen wir auch jeden Tag. Es tut mir weh, ihn so leiden zu sehen.

Frage vom 15.01.2001

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Hebamme
Zunächst möchte ich Ihnen raten, den Honig wegzulassen, denn dieser sollte erst ab dem ersten Lebensjahr gegeben werden. Als Ersatz dafür können Sie Milchzucker verwenden, der gleichzeitig ebenfalls verdauungsfördernd wirkt. Bitte beachten Sie die Dosierungsanleitung. Gymnastik und Bauchmassage sollten Sie unbedingt beibehalten. Bauchmassage im Uhrzeigersinn mit einem sog. Vier-Winde Öl, auch in Kombination mit Wärme, z.B. einem Kirschkernkissen oder einer Wärmflasche ist förderlich. Zudem rate ich Ihnen, selber ausreichend Fenchel-Kümmel und Lorbeertee zu trinken. Ich würde nicht empfehlen, unbedingt Fencheltee zuzufüttern, außer er würde es trinken, sondern lediglich vor jedem Stillen einen Teelöffel eines schwachen Fenchel-Kümmel-Teeaufgußes zu geben. Wenn Ihr Sohn ausreichend und gut an der Brust trinkt- merken Sie daran, daß die Windel mehrmals täglich ausreichend voll bzw. naß sein sollte- dann könnte es sein, daß ihn einfach Blähungen quälen. Achten Sie außerdem auf ausreichende Bäuerchen zwischen und nach den Stillmahlzeiten. Sollte die Stuhlbeschaffenheit jedoch auffallend hart sein und ihm wirklich Schmerzen bereiten, so besprechen Sie sich mit Ihrem zuständigen Kinderarzt. Es gibt noch weitere Maßnahmen, von Zäpfchen bis zum Einlauf, die allerdings ärztlich verschrieben und unter ärztlicher Aufsicht gegeben werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen

Antwort vom 15.01.2001


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