Liebes Hebammenteam, ich bin in der 27.Woche schwanger und es ist unser zweites Kind. Zum Zeitpunkt der Geburt wird unser Sohn etwa 18 Monate alt sein. Die Entbindung damals verlief sehr leicht und ich hatte auch hinterher keine Schmerzen. Ich war ziemlich fit, ich glaube auch deshalb, weil ich weder Dammriss-noch schnitt hatte. Ich bin dann auch nach zwei Tagen aus der Klinik heimgegangen, hatte mich aber nicht mehr um eine spezielle Nachsorge bemüht, außer der U2 für meinen Sohn und der üblichen Nachsorgeuntersuchung beim Frauenarzt. Unser zweites Kind möchte ich ambulant zur Welt bringen und deshalb möchte ich wissen, ob und wie lange mir eine Nachsorge-Hebamme von der Krankenkasse bezahlt wird. Und ich hätte noch eine kleine andere Frage. Leider ist mein Mann vollkommen gegen eine ambulante Geburt, weil er Angst hat, dass mit dem Baby was sein könnte wenn wir es direkt mit Heim nehmen. Ihm wäre es am liebsten ich würde mitsamt Kind drei Tage in der Klinik bleiben. Wie kann ich ihm die Sache nur schmackhafter machen ??? Ich kann ihn nächsten Monat schon nicht zum Termin in der Sprechstunde mitnehmen, den ich schon in der Klinik habe.
Sie haben jetzt schon Anspruch auf Hebammenhilfe, die von der Krankenkasse bezahlt wird. Wenden Sie sich doch zum Gespräch an eine, erklären Sie ihr die Sache mit der amb. Geburt und bitten Sie um ein Gespräch mit Ihrem Mann. Er wird dann von der Hebamme über alles aufgeklärt. Nach der Geburt kommt die Hebamme normalerweise bis zum 10. Tag jeden Tag (nach Absprache mit Ihnen), danach haben Sie bis zu 8 Wochen nach der Geburt noch Anspruch auf 16 telef. Beratungen oder Hausbesuche, und nach den 8 Wochen noch 2 mal, wenn Sie dies brauchen. Bei größeren Schwierigkeiten läßt sich die Hebamme vom Frauenarzt ein Rezept schreiben und kann dann noch öfter kommen und wird trotzdem von der Kasse bezahlt.Sie brauchen sich deshalb also keine Sorgen zu machen. Und nach dem Gespräch mit der Hebamme sagt ihr Mann bestimmt nicht mehr nein zur amb. Geburt...Alles Gute!
Antwort vom 18.06.2001
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Frage vom 13.06.2001
Antwort vom 18.06.2001