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Themenbereich: Nachsorge

Ich befinde mich zur Zeit noch im Erziehungsurlaub. Dieser ...

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Ich befinde mich zur Zeit noch im Erziehungsurlaub.
Dieser geht noch bis zum 23.09.2001. Meine Mutterschutzfrist beginnt am 05.10.2001. Ich muß also´für 2 Wochen arbeiten.
Welche Auswirkungen hat dieses auf das Mutterschaftsgeld? Muß der Arbeitgeber seinen Anteil bezahlen?

Frage vom 10.07.2001

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Hebamme
Das Sie jetzt noch und bis kurz vor dem Antritt des neuen Mutterschafsurlaub sind, hat keine Auswirkung auf das Mutterschaftsgeld. Sie bekommen ganz normal Ihren Geld. Ihr Arbeitgeber muß normal seinen Anteil zahlen, da Sie ja weiterhin bei Ihm Angestellt sind.

Antwort vom 10.07.2001


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