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Themenbereich: Risikoschwangerschaft

Drohende Placenta prävia, normale Geburt möglich? Gefahr für das Kind?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Hallo!
Ich bin 21 und habe am 30.11.1999 meinen Sohn gesund zur Welt gebracht.
Nun bin ich in der 19.Woche schwanger. In drei Wochen habe ich wieder einen Termin zum Ultraschall.
Vor einer Woche wurde wegen Bauchschmerzen Ultraschall in einer Klinik durchgeführt. Dabei wurde mir gesagt, das sich die Plazenta mit einer Ecke vor den Gebärmuttermund gesetzt hat!
Habe ich noch Hoffnung auf eine "normale" Geburt, oder muß ich mich mit einem Kaiserschnitt anfreunden?
Oder muß ich mir sogar Gedanken darüber machen, das das Kind eventuell sogar Schäden bekommt oder sogar tot zur Welt kommt?
Bitte melden Sie sich schnell, ich habe echt Angst!!
Danke schön...!

Frage vom 26.07.2001

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Hebamme
Die größte Komplikation bei einem tief sitzenden oder vorliegendem Mutterkuchen ist die Blutungsgefahr und die damit verbundenen Komplikationen für Mutter und Kind. In Ihrem Fall liegt der Mutterkuchen regelwidrig im unteren Segment der Gebärmutter. Es gibt hierbei verschiedene Ausprägungsgrade. Etwa 30-40% aller Fälle von einer sog. Plazenta praevia können mit vaginalen Methoden oder sogar ohne jeden Eingriff entbunden werden. Allerdings muß in den restlichen Fällen im Interesse der Mutter als auch aus kindlicher Indikation ein Kaiserschnitt durchgeführt werden. Entscheidend, ob, wann und wie eingegriffen werden muß sind der vorangegangene Blutverlust, die Stärke der bestehenden Blutung, der Grad der Plazenta praevia und der Zustand von Mutter und Kind. Es ist deswegen in Ihrem Fall überaus wichtig, daß Sie sich bei Ihrem zuständigen Frauenarzt absolut ausführlich und gut beraten fühlen, so daß Ihre berechtigten Sorgen und Ängste immer Zeit für eine verständliche Antwort finden und daß hier eine gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem zuständigen Arzt stattfinden kann- ich rate Ihnen, fragen, fragen, fragen Sie!! Sie haben als Erste Anspruch darauf, zu wissen, was genau vorliegt!
Mit freundlichen Grüßen

Antwort vom 26.07.2001


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