Ab wann in die Rückbildungsgymnastik, ....
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Frage vom 02.05.2002
Auswahl bei versch. Hebammen und die Kurse sind dann noch nicht ausgebucht.Normalerweise sind es 10 Stunden, die
von der Krankenkasse bezahlt werden. Die Kassen zahlen nur die privaten Zuzahlungskosten nicht, die von den
Hebammen für den Kurs erhoben werden (Raummiete, Reinigung etc). Dieser Betrag kann von Hebamme zu Hebamme
unterschiedlich sein. Wie Ihre Hebamme abrechnen möchte ist absolut rechtens und sehr geläufig, das wird vom
Hebammenverband mittlerweile sogar empfohlen. Zum Vergleich: Bei der Volkshochschule bezahlt man erst einen
Kurs, dass ist dann die Anmeldung, unabhängig davon, ob Sie anwesend sind oder nicht - und dort bekommen
Sie nichts mehr zurück bezahlt, weder bei Krankheit noch sonstigen (un)entschuldigtem Fehlen.
Viel Spass im Kurs und alles Gute!
Antwort vom 03.05.2002