Nach einem Jahr Erziehungsurlaub noch Anspruch auf Erziehungsgeld?
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ich möchte bloß ein jahr den Erziehungsurlaub nehmen danach eine Lehre anfangen.Meine Frage ob ich in dem 2 Jahr auch noch das Bundeserzeihungsgeld bekomme?Meine das Kind wird dann von den Großeltern bzw Tagesmutter betreut und die kostet ja auch.
Frage vom 30.09.2002
Antwort vom 01.10.2002