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Themenbereich: Nachsorge

Welche Vorraussetzungen für eine Mutter-Kind-Kur, wer übernimmt die Kosten?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
was müssen für vorraussetzungen gegeben sein, für eine mutter-kind-kur? wer übernimmt die kosten?

Frage vom 22.10.2002

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Hebamme
Dazu wenden Sie sich bitte an Ihren Kinderarzt- falls der Kuranspruch auch für das Kind gelten soll, oder aber an Ihren Hausarzt, wenn der Kuranspruch für Sie selber gelten soll. Dabei sind nicht nur rein körperliche Beschwerden Voraussetzung für einen Kuranspruch, sondern ganz entscheidend ist bei Mutter-Kind Kuren ebenfalls die Komponente der psychischen Belastbarkeit der Mutter. Sie haben Anspruch auf eine Kur alle drei Jahre. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse. Sie können sich dort ebenfalls direkt informieren.
Mit freundlichen Grüßen

Antwort vom 24.10.2002


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