Stillzeiten während der Arbeit - Hallo, ich habe eine Frage...
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Frage vom 31.05.2003
Auf Verlangen muss Ihnen der Arbeitgeber 2x30 min. Stillpause einräumen. Wenn auf der Arbeitsstelle keine Rückzugsmöglichkeit besteht kann auch eine Pause mit 60 min. genommen werden. Beträgt die Arbeitszeit mehr als 8 Stunden, so verlängert sich diese Zeit auf 2x 45 oder 1x 90 min. Diese Zeit darf weder nachgearbeitet werden noch werden die üblichen Pausen darauf angerechnet. Ein Verdienstausfall darf durch die Stillpausen nicht eintreten. Dies alles ist nachzulesen im Mutterschutzgesetz. Weitere Informationen zum Thema Berufstätigkeit und Stillen erhalten Sie bei der nationalen Stillkommission unter www.bfr.bund.de . Falls Sie Milch abpumpen sollten, empfielt es sich einige Tage vor Aufnahme der Berufstätigkeit damit anzufangen, damit Sie und das Kind sich mit eventuell dabei auftauchenden Fragestellungen vertraut machen können. In der Zeit, in der Sie nicht arbeiten, können Sie Ihr Kind weiter nach Bedarf anlegen, damit der Milchfluss gut angeregt bleibt. Auch nach 8 Wochen haben Sie noch Anspruch auf 2 Hebammenbesuche, die Sie nutzen können, um sich in Ruhe zeigen zu lassen wie Sie am Besten abpumpen usw. Obwohl dem direkte Anlegen des Kindes der Vorzug zu geben ist, ist es gut Muttermilch in Reserve zu haben, die der Partner bei Bedarf füttern kann. Auch wenn das nicht nötig sein sollte nimmt es ihm ein wenig das Gefühl der Hilflosigkeit für den Fall, dass das Baby ausserhalb der Stillpausen sehr unruhig ist.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg. Monika Selow
Antwort vom 03.06.2003