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Themenbereich: Stillen allgemein

Wenn ich nach der Mutterschutzfrist wieder teilzeit arbeite...

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Wenn ich nach der Mutterschutzfrist wieder teilzeit arbeite oder ganz, und auf die Elternzeit solange verzichte, bis es geklärt ist, wegen Teilzeitarbeit, habe ich dann Anspruch auf sogenannte Stillpausen? Wenn ja, wie oft und für wie lange am Arbeitstag von 8,5 Stunden? Denn in der Zeit wird meine kleine Tochter bei meiner Mutter sein. Und wenn ich ganz in der Nähe die Gartenpflege habe, darf ich dann zum Stillen rüberfahren?

Frage vom 16.07.2003

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Hebamme
Hallo Frau Tamara, bei einer 100% Beschäftigung steht Ihnen eine zusätzliche Pause von mindestens 2*tägl eine 1/2 Stunde oder einmal eine Stunde zu. Bei 50% 30min.Es darf nicht vom Gehalt oder der Arbeitszeit abgezogen werden, sondern wird als Arbeitszeit gerechnet. Die Stillzeit darf nicht vor oder nachgearbeitet werden. Es darf auch nicht als Pause gerechnet werden.
Nacharbeit zwischen 20Uhr und 6Uhr ist nicht erlaubt.
Wann Sie Ihre Stillzeit nehmen können Sie selber bestimmen. Ob Sie eine lange Pause über Mittag machen oder beim Arbeiten abpumpen bleibt Ihnen überlassen. Oder ob die Oma das Kind ins eschäft bringt.
Viel Erfolg

Antwort vom 17.07.2003


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