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Themenbereich: Abstillen

Meine Tochter ist 6 Monate alt. In einem Monat fange ich wi...

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Meine Tochter ist 6 Monate
alt. In einem Monat fange ich
wieder an zu arbeiten, und
mein Mann kümmert sich in dieser
Zeit um sie. Bisher habe ich sie
voll gestillt, immer von der
Brust (nicht abgepumpt). Seit zwei Wochen
versuchen wir, ihr das Breiessen
schmackhaft zu machen. Sie verweigert
standhaft und mit lautem
Weinen selbst Banane, deren Geschmack
ihr erst gefiel. Ist es sinnvoll,
sie daher erst an die Flasche zu gewöhnen und von
dieser Basis aus einen neuen Anlauf zu wagen?
Wenn ja, wie soll ich vorgehen (Mahlzeiten nacheinander
ersetzen oder jede Mahlzeit Flasche und Brust
kombinieren)?
Vielen Dank.
Christine

Frage vom 05.09.2003

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Hebamme
Hallo, ich glaube kaum, dass Ihre Tochter sich mit der Flasche zufrieden geben wird: Meist tun Kinder das noch unlieber als Essen. Da Sie etwas unter "Druck" stehen, wird Ihre Tocher merken, dass Sie abstillen wollen, obwohl sie selber evtl. noch nicht soweit ist.
Sie können sich, wenn Sie wollen, noch Zeit nehmen, da Ihnen laut Mutterschutzrichtlinien bei einer Vollzeittätigkeit zu der täglichen Pause eine BEZAHLTE Pause zusteht, solange Sie stillen.
Mutterschutzgesetz: $7(1) einer Stillenden Mutter ist auf Verlangen 2* eine Stunde, evtl. 4* eine halbe Stunde täglich frei zu geben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als 8 Std. soll auf Verlangen 2* eine Stillzeit von 45 Minuten oder einmal 90 Minuten gewährt werden. Als zusammenhängend gilt eine Arbeitszeit, die nicht durch 2 Std. Ruhepause unterbrochen ist. Optimal wäre es, wenn die Mutter eine Stillgelegenheit in der Nähe der Arbeitsstätte hätte.
§7 (2) Die Stillzeiten sind als Arbeitszeit anzurechnen. D.h., es darf kein Verdienstausfall entstehen, es darf nicht vor- oder nachgearbeitet werden, und die Stillzeiten dürfen nicht auf die normalen Ruhepausen angerechnet werden.
§7 (3) Die Aufsichtsbehörde kann nähere Bestimmungen über Zahl, Lage und Dauer der Stillzeiten treffen und sie kann die Einrichtung von Stillräumen anordnen.
§8 regelt die Freistellung von Nachtarbeit zwischen 20.00-0.00. Nacht-und Sonntagsarbeit ist nur mit Einschränkung erlaubt.
So, das war die rechtliche Seite. Ansonsten würde ich dem Kind erst einmal abgepumte MM geben. Allerdings sollte Ihr Mann die Flasche geben und Sie sollten nicht im Raum anwesend sein.
Das probieren Sie erst einmal, sprechen mit Ihrem Arbeitgeber und dann können Sie sich vielleicht noch einmal melden, wenn das alles nicht klappt.
Viel Erfolg

Antwort vom 07.09.2003


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