menü
Themenbereich: Schwangerschaft allgemein

Erziehungsurlaub

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
hallo, ich bin jetzt im 6. monat schwanger und mein arbeitgeber will jetzt von mir eine schriftliche erklärung wielange ich elternzeit nehme und wann ich wieder arbeiten komme. er meinte außerdem, dass sie den arbeitsbeginn nach der elternzeit so wie ich es jetzt festlege auch einklagen könnten. ich könnte bspw. nach der geburt die dauer der elternzeit nicht mehr ändern und mich evt. auf unvorhergesehene sachen berufen z.b. dass ich keinen kita-platz bekomme und deshalb länger zu hause bleiben muss. wie ist da die rechtslage? muss ich jetzt schon eine schriftliche erklärung abgeben und ist die dann auch so bindend, dass ich daran nichts mehr ändern könnte? viele grüße.

Frage vom 23.10.2003

Hallo,
der Erziehungsurlaub beginnt mit Beendigung des Mutterschutzes (frühestens 8 Wochen nach der Geburt)und endet an dem Tag, an dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat. Der Erziehungsurlaub muss spätestens vier Wochen vor dessen Beginn vom Arbeitgeber verlangt werden. Gleichzeitig muss erklärt werden, für welchen Zeitraum oder für welche Zeiträume der Erziehungsurlaub genommen werden soll. Bei Zwillingen und Frühgeburten beträgt der Mutterschutz 12 Wochen statt 8. Ansonsten müssen Sie Ihrem Arbeitgeber also den Erziehungsurlaub 4 Wochen nach der Geburt spätestens mitteilen. Sie können in der 3 Jahreszeit 3 mal Erziehungsurlaub beantragen und zwischen Ihrem Mann und Ihnen wechseln. Im Fall, dass ein vorgesehener Wechsel aus wichtigen Gründen (Krankheit des Mannes) nicht möglich ist, kann der eigene Erziehungsurlaub über den beantragten Zeitraum hinaus verlängert werden. Eine vorzeitige Beendigung des Erziehungsurlaubs kann beim Arbeitgeber beantragt werden. Auch eine Teilzeitarbeit während des Erziehungsurlaubs ist möglich. Kann oder will der Arbeitgeber Sie nicht beschäftigen, so können Sie auch bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten. Genaue Auskünfte kann Ihnen auch der Betriebsrat geben. Im Zweifelsfall empfielt sich immer eine anwaltliche Beratung, insbesondere, wenn ein angespanntes Arbeitsklima herrscht.
Alles Gute, Monika Selow

Antwort vom 24.10.2003


16

Es wurden noch keine Kommentare verfasst! Schreibe doch einen.

Kommentar verfassen

Neuen Kommentar verfassen

Um einen neuen Kommentar zu verfassen, musst du angemeldet sein. Bitte melde dich hier an.

Jetzt kostenlos persönliche Frage stellen:
Jetzt Hebamme finden!
PLZ (3-5 Ziffern) oder Ort

Die babyclub.de Hebammen
  • Elena Ortmanns

    Hebamme und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin

  • Jana Friedrich

    Hebamme & Bloggerin

  • Sophia Wels

    Familien-Hebamme, Schwangerschafts- & Wochenbettbetreuung

  • Sarah Schmuck

    Hebamme sowie Still- & Trageberaterin

  • Felicitas Josmann

    Geburtsvorbereitung & Wochenbettbetreuung

  • Claudia Osterhus

    Wochenbettbetreuung & Ernährungsberatung

  • Monika Selow

    Hebamme & Autorin

Jetzt Namen suchen

 

Über 8000 Mädchennamen! Mehr als 6000 Jungennamen! Jetzt Lieblingsnamen suchen.