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Themenbereich: Kaiserschnitt

wann ist Termin für den 2. Kaiserschnitt?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Ich habe vor 2 Jahren meinen 1. Sohn per KS entbunden. Ich war schon 10 Tage über dem ET und deshalb wurde eingeleitet. Nachdem sich aber nach 14 Std. Wehentropf der Muttermund nur 7-8cm geöffnet hatte, wurde ein KS gemacht. Mein Sohn war 56cm gross, und 4430g schwer, Kopfumfang 37cm. Jetzt bin ich wieder schwanger 26.SSW und bin total verunsichert. Mein grösster Wunsch wäre eine normale Entbindung, aber ich habe furchtbare Angst davor wieder soweit über den ET zu kommen und dann wieder das selbe mitmachen zu müssen. Glauben Sie das die Möglichkeit besteht, mit der Geburtsklinik abzustimmen, den KS Termin auf den ET oder einen Tag danach zu legen, oder glauben Sie der KS Termin wird auf alle Fälle 7-10 Tage vor dem ET sein. Vielen Dank schon mal.

Frage vom 04.07.2004

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Hebamme
-Hallo,grundsätzlich denke ich, dass Sie mit der Geburtsklinik so gut wie alles absprechen können. Es kann Sie auch keiner zwingen Ihr Kind vor dem ET per Kaiserschnitt holen zu lassen.Wenn Sie aber sagen, dass Ihr größter Wunsch eine normale Geburt wäre, warum geben Sie sich dann nicht die Chance dahin zu kommen? Ich glaube nicht, dass Sie unter dem Druck bis zum Termin entbunden haben zu müssen -weil dann Ihre Kaiserschnittverabredung greift, spontan Wehen bekommen werden. Aus der leztzen Schwangerschaft kann man den Schluß ziehen, dass Sie vielleicht auch diesmal eher wieder übertragen, dann würden Sie mit einem Kaiserschnitt am Termin einer Geburt vorgreifen. Es kann Ihnen natürlich immer wieder so ergehen wie beim letzten Mal davor gibt es leider keinen Schutz. Wie wäre es denn, wenn Sie sich um eine ganz baldige Hebammenbetreuung kümmern würden? Sie hätten eine Fachfrau an der Hand, die Sie in dem Wunsch auf normalem Wege Ihr Kind zu gebären mit Sicherheit tatkräftig unterstützen würde- sicherllich auch bei einer Übertragung und wenn die Hebamme idealerweise Beleggeburten anbieten würde, könnte sie auch Ihre Interessen in der Übertragung oder unter Geburt vertreten. Sie könnnen von den umliegenden Krankenhäusern erfahren, ob Sie Beleghebammen haben oder auch vom örtlichen Gesundheitsamt.Ihre Krankenkasse kommt für die Hebammenleistungen auf, so dass Ihnen durch die Betreuung keine zusätzlichen Kosten entstehen.Gruß Judith

Antwort vom 04.07.2004


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