Wie läßt sich das Baby zur Annhame der Flasche überreden?
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Frage vom 12.08.2004
Wenn Sie stillen haben Sie gesetzlich festgelegt am Tag (Vollzeittätigkeit) eine zusätzliche Stunde Pause( diese Pause, darf weder von der Arbeitszeit abgezogen noch nachgearbeitet, noch nicht vergütet werden- es ist eine Pause, die bezahlt wird).Die Stillpausen sind im Mutterschaftsgesetz nachlesbar! Also gäbe es auch die Möglichkeit, dass Sie bei einer Pause das Kind an die Arbeitsstelle gebracht bekommen( der Arbeitgeber ist sogar verpflichtet einen Stillraum einzurichten), oder Sie zum Kind gehen.
Falls das direkte Stillen am Arbeitsplatz oder zu Hause gar nicht möglich ist(wegen Entfernung), müssen Sie eine andere Möglichkeit des Füttern herausfinden.
Wenn Sie eine Flasche probieren wollen oder auch eine der Alternativen, dann dürfen nicht Sie das probieren, sondern Partner, Oma, Babysitter...., denn bei Ihnen weiß ihr Kind, das Essen kommt aus der Brust. Sie sollten noch nicht mal im Zimmer sein.Wenn dann eine Fütterungsmethode klappt-immer wieder mehrmals die Woche üben.
Antwort vom 12.08.2004