Ernährung bei Arbeitsaufnahme
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Frage vom 06.09.2004
Solange Sie stillen haben Sie beim Arbeiten durch das Mutterschutzgesetzt zusätzliche Pausen, in denen Sie stillen dürfen, die Pausen dürfen weder nachgearbeitet, noch abgezogen werden, sondern müssen vom AG bezahlt werden, wie Arbeitszeit. Vielleicht wäre es darurch möglich anstelle von 30min. 1Std Pause zu machen und das Kind entweder ins Geschäft gebracht zu bekommen oder Sie fahren nach Hause. Da Sie ja nicht Vollzeit arbeiten, wäre dies die einfachste Lösung, da es ja nicht tägl. ist. Sie können ja, da Ihr Kind gerne Obst ißt die nächste Mahlzeit so ersetzen, dass Sie auf Ihre Arbeitszeit fällt. D.h. sie stilen morgens gehen arbeiten, die Vormittagsmahlzeit gibt es geriebenes Obst, dann Mittagessen und dann wären Sie ja schon wieder zu Hause. Wenn Sie anstatt der in der Regel alle 4 Wochen zu ersetzenden Mahlzeiten nur 3 Wochen warten, können Sie dann die nächste Mahlzeit in 3 Wochen Nachmittags geben, dann 3 Wochen später der Abendbrei... Die Morgendmahlzeit können Sie ja anfangs noch stillen, dass nicht alles sich verändert. Wenn Sie so abstillen, können Sie ganz auf Fertigmilch verzichten.
Antwort vom 06.09.2004