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Themenbereich: Vorsorgeuntersuchungen

rechtliche Grundlagen für Vorsorge durch Hebammen

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es dafür, die Vorsorgeuntersuchungen auf Arzt und Hebamme verteilen zu können?. Mein Arzt behauptet, das wäre eine gesetzliche Grauzone, in die sich die Hebammen "reingedrängt" hätten, die Hauptaufsicht- und Untersuchungspflicht läge aber weiterhin beim Arzt. Ich würde mich somit gegen seinen ausdrücklichen Rat für eine Mitbetreuung und -Untersuchung während der Schwangerschaftdurch die Hebamme entscheiden.
Da ich dies eigentlich nicht glauben kann, würde ich micht freuen, wenn Sie mir vielleicht zumindestens den Paragraphen und nkurz dessen Inhalt nennen könnten, damit ich meinen Arzt ggf. eines Besseren belehren kann.

Frage vom 13.09.2004

Hallo, wer sich da reingedrängt hat, ist anhand der geschichtlichen Entwicklung mehr als fraglich. Die Schwangerenvorsorge durch den Arzt gibt es noch gar nicht so lange. Die rechtliche Grundlage ist der Anspruch der Frau auf Hebammenbetreuung aus §195 RVO, das Hebammengesetz und die Gebührenverordnung für Hebammen. Über allem steht auch noch die Verankerung im EU-Recht. Genau nachlesen können Sie das in den Empfehlungen zur Schwangerenvorsorge durch die Hebamme des Hebammenverbandes. http://www.bdh.de/service/BdH_Vorsorge.pdf
Es gibt einen Flyer zur Schwangerenvorsorge durch Hebammen, den die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bezahlt hat, was sie wohl kaum täte, wenn es eine "Grauzone" wäre. Selbst in den von Ärzten herausgegebenen Mutterschaftsrichtlinien kommt die Vorsorge durch die Hebammen vor. Allerdings konnten sich die ärztlichen Autoren anscheinend nicht vorstellen, dass eine Frau zur Hebamme gehen möchte. Daher ist es dort so formuliert, dass der Arzt auch dann verantwortlich bleibt, wenn er die Vorsorge an eine Hebamme delegiert (z.B. weil er sie in der Praxis beschäftigt hat). Jeder ist für das verantwortlich, was er tut. Der Arzt ist also NICHT verantwortlich für das was die Hebamme tut, es sei denn sie tut es auf seine Anweisung. Vergessen wird auch leider gerne, dass die Frau diejenige ist, die entscheidet. Die MuRi sind so formuliert, als wäre alles mögliche verpflichtend. Daher stellen es die Herren auch gerne so dar, als wäre die Frau verpflichtet. Das ist sie aber keinesfalls. Falls Sie Ihrem Arzt die Rechtsgrundlage für Hebammenvorsorge geben, können Sie Ihm gleich noch die "Patientenrechte in Deutschland" geben.
http://www.bmgs.bund.de/download/broschueren/A407.pdf
Wenn Ihr Arzt sowas sagt, befindet eher er sich in einer Grauzone des Erlaubten. Das ist nämlich durchaus unlauterer Wettbewerb und Ihre Hebamme könnte eine einstweilige Verfügung erwirken, dass er sowas nicht mehr behaupten darf und Schadenersatz geltend machen für entgangene Vorsorgen, die Frauen nicht mehr in Anspruch genommen haben nach einer solchen Aussage. Ich gehe aber wohlwollend davon aus, dass Ihrem Arzt die Rechtslage tatsächlich nicht bekannt ist. Die Ärztekammer hat übrigens auch schon bestätigt, dass Ärzte Ihre Zulassung aufs Spiel setzen, wenn sie sich weigern Ultraschall-Untersuchungen o.ä. zu machen, wenn die Hebamme die Vorsorge gemacht hat, was auch manchmal vorkommt mit dem Verantwortungs-Argument. Solange die Schwangerschaft ganz normal verläuft hat die Vorsorge durch Hebammen bessere Ergebnisse bei deutlich weniger Interventionen und Kosten, was ein Grund ist weshalb von offizieller Seite die Hebammenvorsorge gefördert wird. Optimal wäre eine gute Zusammenarbeit beider Berufsgruppen, aber davon sind wir wohl leider noch ein Stückchen entfernt.
Herzlichen Gruß, Monika Selow

Antwort vom 13.09.2004


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