Hallo,ich habe am 09.11.2004 einen Jungen bekommen.Leider kam er schon in der 35.SSW per Kaiserschnitt und mit 1700g war etwas zu klein,deshalb ist er jetzt auch noch in der Kinderklinik.Meine Frage:Steht mir nach seiner Entlassung trotzdem noch eine Hebamme zur Nachsorge zu?
Natürlich! Ihnen steht sowohl für Ihre Nachsorge als auch für die erste Zeit mit Ihrem Kind zu Hause Hebammenhilfe zu. Mit Begründung bzw mit ärztl. Attest kann die hebamme so oft kommen, wie es in Ihrem Fall nötig ist, sollte es länger als die übliche zeit sein. Außerdem verlängert sich Ihr Mutterschutz (falls Sie berufstätig waren während der Schw.) um 4 Wochen plus die Zeit, die Ihr Kind zu früh geboren ist.
Antwort vom 30.11.2004
18
Es wurden noch keine Kommentare verfasst! Schreibe doch einen.
Frage vom 30.11.2004
Antwort vom 30.11.2004