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Themenbereich: Schwangerschaft allgemein

Zu welchen Behörden für Erziehungsgeld usw.?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Hallo, ich bin bis 22. Februar im ersten Erziehungsjahr. Meine zweite Tochter kommt Ende April. Ich habe bei der ersten lediglich Anspruch auf Kindergeld. Nun weiß ich absolut nicht zu welchen Behörden ich rennen muß und was ich beantragen muß für den Zeitraum von Februar bis April und was mir zusteht oder über wen ich versichert bin. MFG Daniela

Frage vom 13.01.2005

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Hebamme
Hallo, wenn Sie in der Zwischenzeit nicht arbeiten, sollten Sie sich vielleicht „Familienversichern“ lassen (über Ihren Man?). Informationen kann der Arbeitgeber und/oder Ihre Krankenkasse geben. Die Bestimmungen ändern sich jährlich und sind häufig einkommensabhängig. Schauen Sie mal unter: unterhttp://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-24375-Broschure-Elternzeit,property=pdf.pdf Herzliche Grüße, Ina

Antwort vom 14.01.2005


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