Praxisgebühr auch bei der Schwangerenvorsorge?
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Frage vom 01.03.2005
eigentlich wird bei der Vorsorge keine Praxisgebühr fällig. Die meisten Ärzte rechnen jedoch neben der reinen Vorsorge noch andere Leistungen ab, bei denen dann eine Parxisgebühr fällig wird (10 Euro pro Quartal). Dies ist immer dann möglich, wenn der Verdacht auf eine Unregelmäßigkeit oder Krankheit besteht. Dies fängt beim ersten Besuch an. Beispiel: Positiver Schwangerschaftstest, im Ultraschall eine Schwangerschaft zu erkennen, also eigentlich keine Praxisgebühr fällig. Bestehen aber irgendwelche Zweifel daran, dass es sich um eine "intakte Schwangerschaft" handelt, wird die Gebühr fällig. Und Zweifel gibts in irgendeiner Form immer (zu groß, zu klein, der Dottersack, fehlende Herztöne usw) Meistens ist dann doch alles ganz normal, nur der Schall war zu früh, aber der "Verdacht" alleine reicht, dass die Gebühr fällig wird. Eine Große Ungerechtigkeit, gegen die Politik und Ärzteschaft aber anscheinend nichts zu unternehmen gedenkt. Sie können vorab verschiedene Ärzte anrufen und sich erkundigen, ob die Gebühr sofort fällig wird (oft bevor Sie den Arzt auch nur gesehen haben) oder Sie machen die Vorsorge bei einer Hebamme. Dort wird die keine Praxisgebühr erhoben.
Alles Gute, Monika
Antwort vom 02.03.2005