wie Vorgehen bei Zustand nach Hellp-Syndrom?
Es wurden noch keine Kommentare verfasst! Schreibe doch einen.
Kommentar verfassen- Zurück
- Übersicht: Hebammensprechstunde
Es wurden noch keine Kommentare verfasst! Schreibe doch einen.
Kommentar verfassenHebamme und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
Hebamme & Bloggerin
Familien-Hebamme, Schwangerschafts- & Wochenbettbetreuung
Hebamme sowie Still- & Trageberaterin
Geburtsvorbereitung & Wochenbettbetreuung
Wochenbettbetreuung & Ernährungsberatung
Hebamme & Autorin
Vielen Dank für die Antworten auf meine vielen Fragen
Frage vom 21.04.2005
Ein Kaiserschnitt macht man nicht als Vorsichtsmaßnahme. Er ist immer mit Risiken für Mutter und Kind verbunden und man sollte immer Risiko/ Nutzen abwägen. Sollte bei ihrem letzten Kaiserschnitt wegen extremer Frühgeburtlichkeit Ihres Kindes ein Längsschnitt der Gebärmutter durchgeführt worden sein, muß auch bei den folgenden Geburten ein Kaiserschnitt erfolgen. Das wissen Sie aber wahrscheinlich selbst oder ihre Ärztin kann das aus den Operationsberichten ersehen. Ist das nicht der Fall und weiter keine medizinische Indikation vorliegen, können sie eine normale Geburt anstreben. Alles Gute, Ina
Antwort vom 21.04.2005