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Themenbereich: Geburtseinleitung / Geburtsbeginn

Kann ich mich gegen eine Einleitung wehren?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Eigentlich wäre gestern der ursprünglich errechnete Entbindungstermin meines 1. Kindes gewesen. Doch bislang tut sich - bis auf normale leichte Vorwehen -nichts. Der Muttermund ist leicht verkürzt. Dem Kind geht es laut CTG und anderen Untersuchungen gut und ich habe auch keine Probleme. Nun kündigte der Arzt an, das er mich bei weiterem unproblematischen Verlauf trotzdem nach dem 10. Tag ins Krankenhaus überweisen will, zwecks Geburtseinleitung. Ich will aber auf keinen Fall eine erzwungende Geburt - immer vorrausgesetzt dem Baby und mir geht es gut.
Außerdem hat sich der Arzt von Anfang an verrechnet, was ich auch immer wieder erwähnt habe ( unregelm. Zyklus ), Zeugung definitiv 14.2.05 Was kann ich tun, um mich gegen dieses medizinische Vorgehen zu wehren, oder ist es verantwortungslos auf eine längere Wartezeit zu bestehen ?

Frage vom 27.10.2005

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Hebamme
Hallo, nach Ihrem (sicheren?) Zeugungstermin sind Sie ja erst um den 6. November am Termin. Die Frage ist nun, was ist verantwortungsloser? Eine Geburt so früh vor dem eigentlichen Termin einzuleiten oder unter engmaschiger Kontrolle den Verlauf abzuwarten? Sie müssen Ihre Wünsche deutlich mit Ihrem behandelnden Arzt und der Entbindungsklinik absprechen. Sicher darf man Sie nicht gegen Ihren Wunsch einleiten. Trotzdem sind Sie natürlich auch auf die Begleitung angewiesen. Probieren Sie Kompromisse mit den jeweiligen Geburtsbegleitern zu finden, die dem Wohle des Kindes und Ihnen entsprechen und den Begleitungsstil der Klinik Rechnung tragen. Sicher ist es für die Klinik schwierig, nachdem Ihr Arzt die ganze Zeit anders dokumentiert und Ultraschallbefunde eingetragen hat, sich ein eigenes Bild zu schaffen. Wenn die Klinikärzte aber merken, daß Sie sich Ihrer Verantwortung bewußt sind und bei Auffälligkeiten natürlich auch reagieren möchten, wird sich ein Weg finden lassen. Sicher werden sie sich auf eine engmaschige Kontrolle einlassen müssen. Alles Gute und herzliche Grüße, Ina

Antwort vom 27.10.2005


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