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Themenbereich: Recht & Rat

Kann ich auf eine Krankschreibung bestehen?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Liebe Hebammen. Bin jetzt in der 27. SSW. Wir freuen uns sehr auf das Baby. Zum Anfang mußte ich liegen, weil ich eine Blutblase in der Gebährmutter hatte. Jetzt verläuft die Schwangerschaft normal.Ich hatte zum Anfang ein Beschäftigungsverbot, daß in der 17. Woche aufgehoben wurde. Ich arbeite in einer Fleischerei. Bin jetzt im Party-und Geschenkeservice. Darf jetzt 6 Stunden arbeiten. Meine Chefs sind nicht begeistert von der Schwangerschaft. Jetzt kommt die weihnachtzeit, und da ist natürlich voll Streß. Ich war die Woche bei meiner FÄ und bat sie das sie mich krank schreibt. Weil der streß wird immer schlimmer. Aber die FÄ schrieb mich nicht krank. Gestern habe ich von einer verkäuferin gehört, daß meine Chefin mit der FÄ im Geschäft sprach. Die FÄ erzählte der Chefin( ist Verwandschaft), das ich eine krankschreibung wollte. Das sie das aber nicht getan hat. Darauf hin meinte die Chefin, ist richtig so...Liebe Hebammen ist das Rechtens? Darf sie das der Chefin erzählen? Würde ja wechseln zu einer anderen Ärztin, aber es sind ja nur noch paar Wochen wo ich zu ihr hin muß. War jetzt jede Woche bei den Hebammenstunden. Leider ist unser Kurs jetzt vorbei. Aber der 34.Woche will ich dann auch zu unseren Hebammen gehen. Sie meinten sie machen auch die Vorsorge Untersuchungen. Habe Angst das sich der Streß auf das Baby legt. Ich müßte bis Mitte Januar noch arbeiten, dann beginnt der Mutterschutz. Soll ich durchhalten oder kann ich auf eine krankschreibung bestehen? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe. Grüße Ulrike

Frage vom 26.11.2005

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Hebamme
Hallo, Ihre Ärztin unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht. Ein Verstoß dagegen ist ein schweres Vergehen. Sie hätte also auf gar keinen Fall Ihrem Arbeitgeber erzählen dürfen, dass Sie um eine Krankschreibung gebeten haben. Wenn die Verkäuferin dies bezeugen würde, könnten Sie sogar gerichtlich gegen die Ärztin vorgehen, was aber wieder negative Auswirkungen auf Ihr Arbeitsverhältnis haben könnte. Wenn Sie die Aussage der Verkäuferin für glaubwürdig halten, würde ich Ihnen auf jeden Fall zum Wechsel der FÄ raten, da ja nicht auszuschließen ist, dass sie noch anderes erzählt, was Ihren Arbeitgeber bsolut nichts angeht. Für Sie ist es wichtig, dass Sie in der Vorsorge absolutes Vertrauen auf Verschwiegenheit haben können. Sie können auch schon vor der 34. Woche zur Hebamme wechseln oder sich einen anderen FA suchen. Ob eine Krankschreibung bei Ihnen angezeigt ist, kann ich nicht beurteilen. Darauf bestehen können Sie nicht, aber es wäre möglich, dass ein anderer Arzt Ihre Situation anders beurteilt als Ihre FÄ.
Alles Gute, Monika

Antwort vom 26.11.2005


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