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Themenbereich: Recht & Rat

Kann ich bei Blutung ein Beschäftigungsverbot bekommen?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Hallo liebes Hebammenteam!

Ich bin jetzt in der 17. SSW mit meinem 2. Kind schwanger. Die erste SS war problemlos und die Geburt spontan.
Leider lag ich jetzt eine woche im Krankenhaus weil ich eine Blutung hatte. Woher die genau kam hat mir niemand gesagt. Meistens war sie nach einem Tag wieder weg und nach wieder einem Tag sollte ich wieder aufstehen und laufen. Ich hab massenweise Magnesium bekommen.
Jetzt bin ich total verunsichert: Die (Assistenz-) Ärtzin meinte bei der Entlassung ich solle am montag wieder arbeiten gehen- und wenns wieder anfängt zu bluten halt wieder ins Krankenhaus kommen. Auf meine Frage ob das nicht gefährlich sei weil ich in einer Krabbelstube als Erzieherin arbeite meinte sie ich solle halt nicht tragen, heben und mich nicht so viel bücken. Aber das geht nicht!
Da ich sowieso als Risikoschwangere gelte laut Mutterpass mache ich mir unheimliche sorgen das ich wieder anfange zu bluten!
Im Arztbrief steht als Diagnose Abortus imminens.
Ich werde mich jetzt am montag von meiner Hausärztin krank schreiben lassen und am Freitag habe ich wieder VU bei meinem Gyn.
Was denken Sie- kann mir der Arzt aufgrund der "Sache" nicht ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen? Dann könnte ich wenigstens in ein Büro versetzt werden wo ich mehr ruhe und keinen stress hätte!
Wie soll ich mich weiter verhalten? Ich hab so angst!!!
Danke schonmal für Ihre Antwort!

Frage vom 04.05.2008

Wenn Ihre Ärztin Ihnen Heben und Tragen verbietet (lt MuSchG sowieso nur Lasten bis 5 kg erlaubt, da ist jedes Krabbelkind schwerer!) und das an Ihrem Arbeitsplatz nicht möglich ist, dann können Sie zunächst mit IhreR Vorgesetzten reden, ob Sie an einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt werden können, wenn ich Sie richtig verstehe, ist das evtl möglich. Das wäre die beste Lösung für alle Beteiligten: Sie arbeiten an einem Arbeitsplatz, der weder für Sie noch für Ihre Schwangerschaft gefährlich ist und Ihrem AG bleibt Ihre Arbeitskraft erhalten. In diese Gespräche können Sie auch den Betriebsrat mit einbeziehen. Sollte das nicht möglich sein, kann Ihre FÄ ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen, d h eine Krankschreibung ausstellen. Sollte es Probleme mit der Einhaltung des MuSchG geben, können Sie sich an die Ihrem Arbeitgeber vorgesetzte Behörde wenden, das kann je nach Betrieb, in dem Sie arbeiten, zB das Gewerbeaufsichtsamt sein, das kann Ihnen aber auf jeden Fall der Betriebsrat sagen u Sie dabei auch unterstützen. Ich wünsche Ihnen alles Gute!!

Antwort vom 05.05.2008


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