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Themenbereich: Recht & Rat

Wie ist der Mutterschutz bei befristetem Vertrag geregelt?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Zahlung des Arbeitgeberanteiles in der Mutterschutzzeit.
Ich habe einen befristeten Vertrag, der immer zum Schuljahresende endet. Ist der Arbeitgeber verpflichtet, mir seinen Anteil zu zahlen, wenn ich in diesem Zeitraum in den Mutterschutz gehe oder hat er aufgrund der Befristung andere Rechte?
Bsp. Der Vertrag endet Mitte Juli. Ich gehe Anfang April in den Mutterschutz. Geburtstermin ist Mitte Mai. Bezahlt er dann den Anteil oder bekomme ich nur den Anteil der Krankenkasse? Die Mutterschutzfrist liegt ja im Zeitraum des Vertrages.
Vielen Dank.

Frage vom 27.05.2008

Nach meiner Einschätzung muss Ihr Arbeitgeber bis Vertragsende zahlen. Bei Ihrem Beispiel müsste er zahlen, wenn der Mutterschutzzeitraum teilweise nach Vertragsende liegt, muss er nur bis zum vertraglich vereinbarten Ende Ihrer Anstellung zahlen. Ich bin aber kein Rechtsanwalt und erst recht kein Arbeitsgericht - wenn es Streitigkeiten gibt, würde ich zuerst zur Personalvertretung gehen und im Zweifel zu einem Arbeitsrechtler. Alles Gute!

Antwort vom 29.05.2008


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