Hallo!
Also, meine Mens sollte am 26.09. kommen. Da das bei mir immer regelmäßig ist bin ich nun schon ein wenig in Sorge dass ich eventuell schwanger sein könnte.
Gestern (30.09.) habe ich einen ganz normalen Schwangerschaftstest gemacht, allerdings nachmittags da auf der Verpackung stand dass es keine zeitliche Begrenzung (wie nur morgens) bei diesem gibt.
Nun ist schon der 01.10. und ich habe nicht die leisesten Anzeichen dass meine Tage noch kommen (Ich merke das sonst immer vorher..)
Nun meine Frage: Kann es sein dass dieser Test zu früh war? Ab wann kann ich mich auf so ein Ergebnis verlassen? Ich möchte gern bald gewissheit und bin mir nicht sicher was ich weiter tun soll.
Bei 4 Tage überfälliger Periode u regelmäßigem Zyklus müsste der Test eigentlich korrekt anzeigen... sicher sein kann man aber nie - Sie könnten den Test evtl wiederholen. Im Morgenurin ist die Konzentration des nachzuweisenden Hormons am größten, deswegen ist das Ergebnis mit Morgenurin am zuverlässigsten. Wenn Sie - je nach Ergebnis - Beratung wünschen, wie es für Sie weitergehen kann, können Sie sich zB an eine pro- Familia-Beratungsstelle wenden. Im örtlichen Telefonbuch finden Sie unter den Suchwörtern Beratung/ Schwangerschaftsberatung/ Familienberatung noch weitere Ansprechpartner. Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Antwort vom 02.10.2008
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Also, meine Mens sollte am 26.09. kommen. Da das bei mir immer regelmäßig ist bin ich nun schon ein wenig in Sorge dass ich eventuell schwanger sein könnte.
Gestern (30.09.) habe ich einen ganz normalen Schwangerschaftstest gemacht, allerdings nachmittags da auf der Verpackung stand dass es keine zeitliche Begrenzung (wie nur morgens) bei diesem gibt.
Nun ist schon der 01.10. und ich habe nicht die leisesten Anzeichen dass meine Tage noch kommen (Ich merke das sonst immer vorher..)
Nun meine Frage: Kann es sein dass dieser Test zu früh war? Ab wann kann ich mich auf so ein Ergebnis verlassen? Ich möchte gern bald gewissheit und bin mir nicht sicher was ich weiter tun soll.
Frage vom 01.10.2008
Antwort vom 02.10.2008