Finanzen und Arbeitslosigkeit in der Schwangerschaft, Wahl des Geburtsortes
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Frage vom 15.10.2008
Das Arbeitsamt sollte sicjh eigentlich nicht für die Vaterschaft interessieren, das ist eher das Jugendamt, das bei Bedarf Unterhaltszahlungen an Sie vorstreckt und dann beim Vater wieder einfordert. Das Arbeitslosengeld ist teilweise mit abhängig davon, ob der ALG- oder Sozialhilfe-Empfänger (also Sie) in häuslicher Gemeinschaft lebt mit jemandem, der ein Einkommen hat, das dann teilweise auf die Lebensgemenischaft angerechnet werden kann. Wenn Sie also zusammen wohnen und Ihr Partner hat ein eigenes Einkommen, dann wird das Arbeitsamt evtl die Zahlungen an Sie entsprechend kürzen. Das hat aber soweit ich weiß nichts mit dem Kind zu tun. Am besten gehen Sie mal zur Rechtsberatung einer Pro-Familia-Stelle oder des Jugendamtes, denn Sie haben als arbeitslose Mutter zusätzliche finanzielle Ansprüche, wenn Ihr Baby geboren ist. Alles Gute!
Antwort vom 16.10.2008