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Themenbereich: Recht & Rat

Wie kann ich ein individuelles Beschäftigungsverbot durchsetzen?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Hallo liebes Hebammenteam,
ich habe folgendes Problem:
mein Chef und auch andere Mitarbeiter mobben mich extrem seit ich schwanger bin. Ich bin psychisch schon total labil und hatte auch schon zweimal Blutungen. Darüber habe ich mit meiner Gynäkologin und auch meinem Hausarzt gesprochen, beide sträuben sich jedoch mir ein individuelles Beschäftigungsverbot auszustellen, weil ich erst in der 13. SSW bin.
Sie sagen, bisher sei ja nichts passiert. Aber das individuelle Beschäftigungsverbot ist doch gerade zum Schutz von Mutter und Kind?!?
Muss ich denn erst vorzeitige Wehen oder ähnliches bekommen, bis mir jemand hilft. Ich bin echt am verzweifeln und fühle mich nicht ernst genommen und schlecht betreut.
Wie kann ich ein individuelles Beschäftigungsverbot durchsetzen?

Frage vom 15.01.2009

Ihre Gynäkologin könnte ein ärztliches Beschäftigungsverbot (=ärztliches Attest nach § 3 Abs. 1 MuSchG) aussprechen; das Ihr Arbeitgeber unter Lohnfortzahlung nach § 11 MuSchG akzeptieren müsste. Dies gilt auch bei einem Beschäftigungsverbot für psychische Belastungen am Arbeitsplatz. Das hat eigentlich nichts zu tun mit der Schwangerschaftswoche - eine (psychische oder physische) Belastung kann auch schon früh auftreten. Fragen Sie Ihre FÄ, warum sie Sie nicht ernst nimmt und angemessen unterstützt - im Zweifelsfall haben Sie auch jederzeit die Möglichkeit, eineN andereN GynäkologIn aufzusuchen.
Gleichzeitig sollten Sie aber auch versuchen, die Situation am Arbeitsplatz zu verbessern: Sie können sich an den Betriebsrat wenden (wenn vorhanden), aber auch die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz bieten Beratung zum Mutterschutz an. Ich wünsche Ihnen gute Nerven - hoffentlich klärt sich die Situation bald!

Antwort vom 19.01.2009


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Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Kommentar vom 30.03.2015 15:06
Beschäftigungsverbot
Hallo,
zum Thema Beschäftigungsverbot (individuelles) möchte ich sagen, das auch jeder andere Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen kann. Dazu muss es nicht zwingend ein FA für Gynäkologie sein.
Es kann auch der Hausarzt oder der Betriebsarzt sein. Wenn man in einer Gefährdungssituation keinen Arzt findet kann ein Beschäftigungsverbot auch von einem Arzt des Gesundheitsamtes erfolgen.

Liebe Grüße,
Dirk
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