Wer ist für ein individuelles Beschäftigungsverbot Ansprechpartner
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ich arbeite in einem Team deren Arbeitszeit von 17 Uhr nachmittags bis 07Uhr morgens geht, bzw Wochenende und Feiertags 24h. Wenn ich mal schwanger sein sollte könnte ich nur noch drei Stunden täglich arbeiten was meine Kollegen nicht auf Dauer ausgleichen können.
Nun ist meine Frage 1. Kann meine Firma mich einfach so in eine Filiale versetzen wo ich nicht täglich wieder heim fahren kann? Und kann man bei meinen Arbeitszeiten ein individuelles Beschäftigungsverbot vereinbaren? Und wenn ja wer macht das dann??
Danke schonmal für die Antwort
Frage vom 27.05.2009
also mit der "Zwangsversetzung" denke ich kommt es darauf an, ob es eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag gibt, die vorsieht, dass AN auch an wechselden Einsatzorten eingesetzt werden können. Sollte es eine solche Klausel geben, sehe ich Ihren Arbeitgeber am längerem Hebel. Möglicherweise gibt es dann aber auch wieder Möglichkeiten, dass Ihnen das als schwangere Frau nicht zuzumuten ist.
Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann jede Schwangere erwirken. Sie müssen dazu zu einem Arzt, der Ihnen dafür ein Attest austellt. Die Kosten könnten Sie evt. selbst tragen müssen, das kann Ihnen Ihre Krankenkasse aber sagen. Gründe für ein solches Beschäftigungsverbot sind all jene, die ein Gefahr( Lebensgefahr) für Mutter und Kind darstellen könnten. Bspw.: Risikoschwangerschaft, Mehrlinge, drohende Frühgeburt etc. Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann zeitweillig oder generell ausgestellt werden. LG Judith
Antwort vom 28.05.2009