Welche Arbeit ist in der Schwangerschaft zumutbar- Mutterschutzgesetz
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Ich habe mal eine Frage zum Thema Mutterschutz. Ich bin derzeit Anfang 13 Woche und arbeite in einer Metzgerei. Als erstes muss ich dazu sagen, dass ich mich seit Wochen schon mit Übelkeit und Bauchschmerzen rumplage und deswegen auch schon das Krankenhaus aufgesucht habe. Erschwert kommt jetzt noch hinzu, dass ich wieder Probleme mit meinen Bandscheiben habe und zwar mitlerweile so dass ich teilweise meinen linken Fuß nicht mehr belasten kann. Ich trage ehrlich gesagt immer noch ziemlich schwer und arbeite teilweise 12 Stunden zwar mit 2 Stunden Mittagspause,nach der ich dann aber ca. 4 oder sogar fünf Stunden allein hinter der Theke stehe und mir es teilweise den Kreislauf ganz schön in den Keller haut nach so nem Tag.Die Ärztin aus dem Krankenhaus hat gemeint ich soll mich ruhig mal krank melden wenn es nicht besser wird, da mein Kind jetzt einfach vor geht.-Gott sei Dank hatte ich bis jetzt noch keine Blutungen, aber muss denn der Arbeitgeber garnicht auf mich eingehen? Oder was kann der Frauenarzt machen?
Danke schon mal im voraus!
Frage vom 07.09.2009
der Arbeitgeber muss natürlich auf diese besondere Situation eingehen und zwölf Stunden Arbeit sind zu lange, vor allem wenn Sie diese quasi nur stehend verbringen. Den Tip sich krankschreiben zu lassen finde ich auch gut und Sie können auch erwirken ( über ein Attest), dass Sie nur eingeschränkt beschäftigungsfähig sind. Unter www. Mutterschutz.de können Sie sich genauer informieren. Vielleicht geht es Ihnen in ein paar Wochen auch besser und Sie können nach einer ersten Krankmeldung auch nochmal testen was Sie sich zumuten können. Auf alle Fälle würde ich das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und wenn der nicht reagiert, die Ärztin um ein Schreiben bitten, ausdem hervorgeht, dass Sie nur eine bestimmte Anzahl von Stunden am Tag arbeiten dürfen. Auch das schwere Heben ist nicht erlaubt. Oft ist es leider so, dass der Arbeitgeber nur reagiert wenn Sie ihn darauf ansprechen. Das sollten Sie auf alle Fälle tun. Vielleicht können Sie gemeinsam überlegen, wie eine für Sie leistbare Tätigkeit derzeit aussehen könnte und ansonsten die Stunden soweit reduzieren über ein Attest, wie Sie es derzeit brauchen.
LG Judith
Antwort vom 09.09.2009