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Themenbereich: Geburt allgemein

Kaiserschnitt anzuraten bei Erkrankung die Kraft und Mobilität einschränkt?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Hallo liebes Hebammenteam, ich bin seit meiner Geburt an einer Krankheit ohne konkrete Diagnose erkrankt. Ich kann nur erschwert Treppen steigen, nicht rennen, nur problematisch aus der Sitzposition aufstehen usw. es beeinträchtigt hauptsächlich die Beinmuskulatur. Die Rückenmuskulatur trainiere ich mit Übungen (vom Physio-Therapeuten). Die erste Geburt verlief normal und mein Sohn ist gesunde 17 Jahre alt. Der Kinderwunsch besteht bei uns schon lange. Jetzt sind wir dabei diesen zu verwirklichen. Ist in meiner Situation ein Kaiserschnitt sicherer als eine spontane Geburt, da ich seit der ersten Geburt nun schon älter bin und auch eine Verschlechterung meiner Allgemeinbefindlichkeit vorliegt?
Liebe Grüße

Frage vom 20.03.2010

Hallo,
ich würde es davon abhängig machen, was Sie sich zutrauen wollen und können. Bei der vaginalen Geburt brauchen Sie die Beinmuskulatur eher wenig, aber die Bauchmuskulatur schon. Nach einem Kaiserschnitt tut der Bauch sehr weh , wenn Sie dann nicht gut zu mobilisieren sind, ist das vielleicht auch sehr nachteilig für Sie. Ist es eine Muskelerkrankung oder da Sie das mit dem Treppensteigen erwähnen auch die Stabilität im Becken betroffen?. Die kann durch die Schwangerschaft auch noch mal instabiler werden und da wäre die vaginale Geburt dann nicht so sinnvoll. Ich würde den Phsyiotherapeuten mal darauf ansprechen, wie er Ihre körperlichen Voraussetzungen in Bezug auf eine Geburt beurteilt. Dadurch das Sie schon mal eine vaginale Geburt hatten,wird diese Zweite, auch wenn die Erste lange her ist sicher zügig verlaufen. Grundsätzlich würde ich annehmen, dass Sie mit einer vaginalen Geburt besser beraten sind, weil Sie körperlich nicht so langanhaltend eingeschränkt sein werden , wie das nach einem Kaiserschnitt der Fall sein wird. Wenn Sie sich den Kraftakt der Geburt aber nicht vorstellen können, dann wäre der Kaiserschnitt vorzuziehen. LG Judith

Antwort vom 22.03.2010


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