Zytomegalie in der Schwangerschaft
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Ich arbeite als Erzieherin in einem Kindergarten mit Kindern im Alter von 2-6 Jahren! In absehbarer Zeit habe ich den Wusch schwanger zu werden!
Eine meiner Arbeitskolleginnen durfte nach dem ersten Tag der Schwangerschft nicht mehr arbeiten kommen, weil sie nicht immun gegen Zytomegalie war! Bei einem Bluttest wurde das auch bei mir festgestellt! Ich habe schon gelesen, dass man nur während der ersten 20 Wochen nicht in Berührung mit Kleinkindspeichel etc. kommen sollte. Geht man dann ab der 21. Woche wieder arbeiten?
Ist es richtig, dass man wirklich nicht mehr arbeiten gehen darf? Bestimmt das der Arbeitgeber, der Arzt oder das Gesundheitsamt?
Ich bin total verwirrt! Bis jetzt konnte mir keiner eine nahezu relevante Antwort auf diese Frage geben!
Hiiiilfeee!
Frage vom 15.09.2011
Ein Beschäftigungsverbot wird von Ärztin/ Arzt ausgestellt, die betr. Schwangere bekommt aber trotzdem ihr Gehalt (§11 MuSchG). Die 20 SSW gelten bei manchen anderen Infektionsgefahren, z B Ringelrötln, bei denen das Infektionsrisiko fürs Ungeborene im Lauf der Schw. deutlich sinkt oder nicht mehr gegeben ist, im Fall von Zytomegalie ginge es tatsächlich um die ganze Schwangerschaft. Viel Erfolg bei der Familienplanung!
Antwort vom 17.09.2011