9. SSW: der Überanstrengung vorbeugen
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ich bin in der 9 ssw und habe heute morgen unbedacht meine 1-jährige Tochter in ihrem Hochstuhl hochgehoben um sie näher an den Tisch zu rücken. Beim Hochheben merkte ich, dass es wirklich schwer war und auf den Bauch ging. Danach hatte ich Schmerzen in der linken Seite, dass sich aber wie das Ziehen der Mutterbänder anfühlte. Jetzt mache ich mir sorgen, dass ich mir damit geschadet habe und vielleicht eine Fehlgeburt verursacht habe. Würde ich das z.B. durch Blutungen merken oder kann auch unbemerkt etwas passieren z.B. wie bei einem missed abortion? Was kann den generell bei zu schwerem Heben passieren?
Vielen Dank für ihre Antwort.
Frage vom 18.10.2011
Generell kann es beim Überanstrengen zu Wehen, Blutungen, Muttermundseröffnung kommen und damit zur FG - aber dazu braucht es meist eine deutliche Anstrengung - Schwangere und ihre Kinder halten normalerweise ganz schön viel aus!
Das einmalige Hochheben hat sicher keine FG ausgelöst, aber Sie merken, dass der Körper sich gleich mit Schmerzen meldet, wenn Sie sich anstrengen. Sie sollten diese Signale ernst nehmen und auf jeden Fall kürzer treten bzw eine Pause machen, wenn Sie merken, dass es eigentlich zu anstrengend ist. Außerdem können Sie vesuchen, Ihren Alltag zu entlasten. Ein 1-jähriges kann auch schon einiges alleine, z B können Sie eine Trittleiter an den Wickeltisch stellen, damit Ihre Tochter selbst hinaufsteigt, Sie geben dabei nur Hilfestellung, evtl kann sie schon alleine in den Kindersitz im Auto steigen und sie können ab uns zu bestimmt zu ihr auf den Boden anstatt sie hoch zu nehmen, z B wenn sie Trost braucht. Andere scwere Lasten lassen Sie am beste jemand anderen tragen: Einkaufskörbe und Kinderwagen können auch im Auto bleiben, bis Papa abends heim kommt!
Wenn die Schmerzen schlimmer werden oder häufiger auftreten, sollten Sie auf jeden Fall mit Ihrer FÄ sprechen, evtl kann auch zur Entlastung eine Haushaltshilfe auf Kosten der Krankenkasse verschrieben werden. Ich wünsche Ihnen alles Gute!!
Antwort vom 19.10.2011