Wegegeld für Hebammenbesuche
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ich würde gerne wiessen ob es stimmt das ab dem jahr 2013 die entfernungspaushale für hausbesuche auf 20 km begrenzt wurde?? danke im vorraus
Frage vom 17.01.2013
bis jetzt ist alles wie gehabt und über eine Pauschale wird der Weg nur abgerechnet, wenn die Entwfernung unter 2 km liegt. Darüber hinuas wird nach Kilometern abgerechnet. Die 20 km spielen insofern eine Ralle, als die Krankenkasse die Zahlung des Wegegelds ablehnen kann, wenn die in Anspruch genommene Hebamme merh als 20 km weiter entfernt wohnt als die nächstwohnende Hebamme und es keine besonderen Gründe gab genau diese Hebamme zu nehmen. Die darüber liegende Entfernung wird z.B. gezahlt, wenn die nächstwohnende gerade in Urlaub ist oder keine Frauen mehr annehmen kann. Es wird aber auch dann gezahlt, wenn z.B. eine Hausgeburt geplant ist, die nächstwohnende aber gar keine Hausgeburten anbietet.
Sollte Ihre Hebamme weiter als 20 km weit weg wohnen, dann ist zu empfehlen sich erstens bei der Hebamme zu informieren und dann bei der Kasse die Kostenübernahme VORHER zu klären. Meist wird das Fahrgeld übernommen, wenn es Gründe gibt, die für die weiter weg wohnende Hebamme sprechen.
Alles Gute, Monika Selow, Hebamme
Antwort vom 19.01.2013