Blutungen und Schmerzen nach einer Fehlgeburt
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Kommentar verfassen- 17. Risiko Fehlgeburt
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Frage vom 24.02.2013
Auch nach einer FG haben Sie Anspruch auf Hebammenhilfe (auf Kosten der Krankenkasse) und ich würde Ihnen empfehlen, diese tatsächlich in Anspruch zu nehmen. In unserer Hebammensuche od in den Gelben Seiten Ihres Wohnortes finden Sie sicher eine Hebamme in Ihrer Nähe, rufen Sie dort einfach an. Viele der Ereignisse, mit denen Sie grade fertig werden müssen, lassen sich besser mündlich besprechen als "online". Ich wünsche Ihnen gute Erholung und viel Kraft für die kommende Zeit!
Antwort vom 26.02.2013