Rechnung von der Hebamme
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Vielleicht kann mir hier jemand meine Frage beantworten. Ich habe von der Hebamme aus dem Krankenhaus eine Rechnung bekommen über 180€. Ich habe zwar Chefarztbehandlung in Anspruch genommen, aber keine Beleghebamme. Darf mir die Hebamme dann überhaupt eine Rechnung stellen? Eigentlich werden doch die Kosten von der GKV übernommen.
Viele Grüße Stephie
Frage vom 10.06.2013
so pauschal ohne Kenntnis der Unterlagen lässt sich Ihre Frage leider nicht beantworten. Es gibt Kliniken, in denen arbeiten keine angestellten Hebammen, sondern nur Beleghebammen. Von einer bei der Klinik angestellten Hebamme dürften sie keine Rechnung bekommen haben. Normalerweise wird in den Kliniken in denen nur Beleghebammen und/oder Belegärzte arbeiten bei der Aufnahme ein Behandlungsvertrag unterschrieben. Nach dem richtet sich dann die Abrechnung. Ich würde Ihnen raten sich nochmal mit der Hebamme und/oder der Klinik in Verbindung zu setzen und nachzufragen. Vielleicht haben Sie ja auch ein Duplikat des Formulars, dass Sie in der Klinik unterschrieben haben. Da müsste das drin stehen. Ob den Betrag Ihre private Krankenversicherung übernimmt hängt von dem Vertrag ab, den Sie mit der Krankenkasse abgeschlossen haben.
Herzlichen Gruß, Monika Selow
Antwort vom 11.06.2013