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Themenbereich: Hebammenbetreuung

Ist Akupunktur Kassenleistung?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Liebes Hebammenteam,
heute hatte ich den ersten besuch meiner vor und nachsorge hebamme.
sie hat mir schon ein paar tipps und übungen verraten und mir rat wegen meinen rückenschmerzen gegeben.
am schluss hatte sie mir noch einen behandlungsvertrag gegeben den ich bis nächste woche ausfüllen solle.
und einen wahlleistungsvertrag
wo unter anderen akupunktur leistungen 20 euro draufstehen.
sind diese bei rückenschmerzen oder bei wassereinlagerungen nicht von der kasse zu zahlen?
außerdem steht noch drauf für zusätzliche hausbesuche 45 euro?`was sind zusätzliche hausbesuche??????
und zusätzlich telefonische beratung 10 euro... was heisst das? wenn ich sie anrufe und um rat frage das ich zahlen muss?
wie oft kommt eine hebamme in der vorsorge?
vor und nachsorge werden doch von der kasse bezahlt?...
vielen dank für die antwort schon mal

lg

Frage vom 16.10.2013

Hallo, Behandlungsverträge abzuschließen ist üblich. Ob Sie nur einen Vertrag über die Leistungen abschließen, die von der Kasse übernommen werden oder ob Sie zusätzlich Wahlleistungen in Anspruch nehmen möchten, können Sie selbst entscheiden. Ihre Hebamme wird Sie immer informieren, wenn etwas nicht von der Kasse übernommen wird. Akupunktur gehört beispielsweise nicht zu den Leistungen, die die Kasse übernimmt. Auch nicht, wenn Sie Beschwerden wie Wassereinlagerungen oder Rückenschmerzen haben. Wenn Sie zuzahlungsfrei behandelt werden möchten, geht das auch. Dann ist dabei aber eben keine Akupunktur enthalten. Die Leistungen, die Hebammen mit den Kassen abrechnen können, sind mengenmäßig begrenzt. So werden beispielsweise nur bis zu 12 Beratungen in der Schwangerschaft bezahlt (auch telefonisch bzw. per email) und nach dem 10. Tag nach der Geburt noch bis zu 16 Wochenbettbesuche. Normalerweise reicht das auch gut aus. Darüber hinausgehende Beratungen müssten Sie selbst zahlen. Bei den Wochenbettbesuchen ist es entweder möglich auf ärztliches Rezept weitere Besuche zu bekommen, die von der Kasse übernommen werden (geht nur, wenn eine Indikation dazu besteht) oder Sie müssten sie selbst zahlen, wenn sie mehr Besuche haben möchten, aber kein von der Kasse akzeptierter Grund dafür vorliegt (Sie kein Rezept bekommen).
Das klingt jetzt alles komplizierter, als es in der Realität ist, weil meistens die Möglichkeiten für eine gute Betreuung ausreichen.
In der Schwangerschaft sind alle Vorsorgen möglich, die in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehen sind. Hilfe bei Beschwerden oder Wehen ist nicht begrenzt. Es lässt sich daher nicht im Voraus sagen wie oft die Hebamme kommen wird. Lassen Sie sich bei weiteren Fragen doch einfach noch mal den Leistungsumfang genau erklären, der von der Kasse übernommen wird.
Liebe Grüße und alles Gute, Monika Selow, Hebamme

Antwort vom 18.10.2013


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